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Zeitschrift für christliche Kunst — 34.1921

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Heft 4-5
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Heimann, Friedrich Carl: Verschwundene Ehrungen für Bischof Wicbold von Kulm im Altenberger Dom, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4344#0085

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74 ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. Nr. 4/5

gesucht und in der Sakristei unter Verschluß gebracht worden seien; den
Beweis der Wahrheit würde am untrüglichsten der Abdruck, den der hiesige
Maler Fuchs gleich nach dem Anfang des Baues an der Platte genommen
habe, erbringen.

Letztere Angabe ist von Wichtigkeit, als sie den Künstler namhaft macht,
dem wir den Abdruck der Wicboldschen Grabtafel verdanken; er ist wahr-
scheinlich auf Veranlassung von Boisseree — für den Fuchs vielfach, auch
bei Aufnahme des Kölner Domes, tätig war - oder von De Noel gefertigt
worden. Das Vorhandensein alter, kunstvoller Gedächtniszeichen aus Metall
in Altenberg hatte auch die Aufmerksamkeit höheren Ortes, des Staats-
kanzlers von Hardenberg, auf diese gelenkt, der eine Aufnahme und Ver-
öffentlichung derselben anregte. Zu diesem Zweck trat man mit dem um
die rheinische Denkmalpflege verdienten Bauinspektor von Lassaulx in Ver-
bindung. Es handelte sich nicht allein um die Wicbold-Platte, sondern
auch um die ,,in Niello" gearbeitete über den Gräbern der Grafen Eberhard
und Adolf von Berg sowie des Herzogs Gerhard. Ein Bericht vom 1 4. Juli 1 821
läßt es angemessen erscheinen, „die in der Kirche befindlichen Altertümer
und insbesondere die Kupferplatten über den Grabmälern zu belassen und
nicht nach Bonn ins Museum zu bringen, indem die eine Platte so schad-
haft und zerbröckelt ist, daß die Fortschaffung derselben nicht ohne Nachteil
geschehen könnte, die andere aber, welche noch gut erhalten ist, bei ihrer
Größe und geringen Dicke ebenfalls nicht ohne Gefahr des gänzlichen Zer-
brechens von dem festen Stein loszureißen und fortzuschaffen sein möchte,
überdies würden auch die Kirche und deren Grabstätten durch den Verlust
der Platten, welche in der Kirche, wofern sie hergestellt wird und für die
Erhaltung und Aufsicht die nötigen Maßregeln getroffen werden können,
sehr an historischem Interesse verlieren. Der Abguß in Zinn oder Eisen
scheint bei dem jetzigen Zustand der Platten nicht mehr ausführbar". Schon
waren Schritte zur Beurlaubung Lassaulx' zwecks Aufnahme der Kirche und
ihrer Denkmäler getan, schon Verhandlung mit Malern und Stechern für
letztere gepflogen, als am 1. Oktober 1821 ein Teil der Chorgewölbe zu-
sammenbrach, der Rentmeister des Grafen von Fürstenberg die Kirche als
Ruine und somit für Eigentum seines Herrn erklärte. In den darauf folgenden
Tagen, während deren jeder polizeiliche Schutz fehlte, wurde die Aus-
räumung des Heiligtums von allem Beweglichen an Einrichtungs- und Kunst-
gegenständen in rohester Weise besorgt; ein gestellter Strafantrag gegen
den rücksichtslosen Beamten hatte keinen Erfolg: das Landgericht in Koblenz
entschied, daß erst dann, wenn die Kirche wieder gebaut werde, ausgemacht
sei, daß man sich hier an Staatseigentum vergriffen habe. Dieser Zeitpunkt
trat aber erst nach mehr als einem Jahrzehnt ein, nachdem 1830 und 31
weitere Teile des Chores eingestürzt waren, die Kirche als völlige Ruine
dastand, endlich königliche Freigebigkeit und Staatsmittel Instandsetzung
und Wiederaufbau gesichert hatten. (Schluß folgt.)

Köln. Hei mann t-
 
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