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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 3.1902-1905

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Heft 5
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Thierbach, Moritz: Die Handfeuerwaffen der sächsischen Armee, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.37714#0144

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Zeitschrift für historische Waffenkunde.

III. Bänd.

t 28

Probeflinte vom Gewehrhändler F r i d e r i c i wäre
aber bei gleichem Kaliber 10 Lot leichter als das
Lüticher, trotz des eisernen Ladestocks. Er sei da-
her dafür, das neue Gewehr im Lande fertigen zu
lassen. Was das Bajonett beträfe, so gebe er dem
jetzigen den Vorzug, weil es fest auf dem Lauf
sitze.
Nach der zeitherigen Einrichtung waren die
Gewehre Eigentum der Hauptleute, zu deren In-
standhaltung sie Reparaturgelder bezogen. Bei
Übergabe der Kompagnie bezahlte der Nachfolger
den Wert der Gewehre an den Vorgänger; Ab-
gänge vor dem Feinde ersetzte das Zeughaus. Bei
Einführung neuer Gewehre, .welche das Zeug-
haus lieferte, nahm dasselbe die alten Gewehre an
Zahlungsstatt an. Auf Ansuchen der Hauptleute
wurde um diese Zeit das Reparaturgeld erhöht,
auch wurde bei Einführung der neuen Gewehre
die Annahme der alten nach deren Anschaffungs-
preis und nicht nach dem Zeitwerte geregelt.
Die Entscheidung des Kurfürsten vom 28. Sep-
tember 1728 bestimmte, dass für die Infanterie
12 160 Flinten mit Bajonetts und Scheiden (wo-
zu im November noch 2500 nachbestellt wurden),
sowie 5148 Karabiner, 6391 Paar Pistolen, 13220
Degen, wie auch 1276 beschlagene Balken und
20416 Schweinsfedern bei dem Milizfaktor Fride-
rici in Suhl bestellt würden; als Lieferungsfrist war
Ende Dezember 1729 festgesetzt: „damit er tüch-
tiges und gutes Gewehr liefere und der Suhler
Fabrik aufhelfe, soll auch nicht bloss auf eignen
Nutzen sehen“. Unter dem 22. November 1728
wurde der Kontrakt mit Friderici abgeschlossen.
In der Hauptsache wird auch darin auf die be-
siegelten Proben hingewiesen, als besondere Bestim-
mung war nur angeführt, dass die Schwanzschraube
9 Gewinde habe, das Schloss mit einer Hakensiche-
rung und die Nuss mit „doppeltem Stuhl“ ver-
sehen sei (d. h. die durch die Studelschraube be-
festigte Stüdel solle in ihrem rückwärtigen Arme
auch die Stangenschraube aufnehmen). Der La-
destock müsse von federhartem Stahle
mit messingner Mutter und nicht über 29 Lot
schwer sein. Die Befestigung des Laufs im Schafte
geschah durch Schieber, die Garnitur solle von
Messing, die Ladestocksfeder im Mittelröhrchen be-
festigt sein. Die dreischneidigen Bajonette sollten
Spitze und Schneide von Stahl, der Bajonetthals
gehörige Weite haben und die Dille so aufgepasst
sein, „dass denen Soldaten sowohl im Aufpflan-
zen als Abnehmen nichts hinderlich falle, aber
auch das Bajonett beim Ausstossen und sonsten
nicht abfliege, wobei nicht nur allein die Einfal-
sung ins Bajonett, sondern auch sowohl das Visir-
korn, als auch insonderheit der unterste Haken,
welcher zur Befestigung des Bajonetts am meisten
beiträgt, am Laufe wohl miteinander vergleiche“.
Der Preis für das Gewehr war auf 5 Thlr. 6 Gr.
festgestellt.

Zu weiterer Neubewaffnung der Armee wurden
Degen und Degengefässe, Spontons und Kurzge-
wehre, Schlaghauben, Kürasse und Artilleriebe-
stecke bestellt; endlich in Olbernhau nach dem-
selben Muster wie die von Friderici zu liefernden:
2250 Karabiner mit Bajonett und 2250 ohne Ba-
jonett, sowie ebensoviel Paare Pistolen zu 8 Thlr.
Im Januar 1729 wurde ein weiterer Kontrakt mit
Friderici über eine Lieferung von 730 gezogenen
Karabinern nebst zugehörigen Pistolen abgeschlos-
sen, der in 22 Punkten Erläuterungen zu den be-
siegelten Probestücken gab. Diese schlossen sich
in der Hauptsache den obigen, beim Gewehre fest-
gesetzten Bedingungen an, doch war besonders her-
vorgehoben, dass der von federhartem Stahle ge-
fertigte Ladestock mit einer messingnen Mutter ver-
sehen sei, die nicht nur an den Ladestock gelötet,
sondern auch mit Stiften derartig daran, befestigt
werde, dass selbige auf keinerlei Weise sich vom
Ladestocke trennen und in der Geschwindigkeit
beim Laden im Laufe verbleiben könne. Für diese
Lieferung war ein Betrag von 6570 Thlr. ausgesetzt.
Der Milizfaktor Friderici hielt aber die gestell-
ten Lieferungsfristen nicht ein, die Waffen waren
auch nicht immer gut gearbeitet und entsprachen
öfter nicht der Probe. Die Lieferung kam daher
etwas' ins Stocken, weswegen der Oberstleutnant
von Wilster als Kommissar nach Suhl entsendet
wurde. Derselbe meldete unter dem 18. Mai 1729,
dass die Rohrschmiede monatlich 2315 Läufe, die
Schlossmacher aber nur 1192 Schlösser und die
Schäfter nur 1481 Schäfte liefern könnten, dazu
kämen noch von den Arbeitern in Zella 200 Flinten
und 15 Karabiner und Pistolen; die Hauptschuld
der Verzögerung träfe daher die Schlosser und
Schäfter. Friderici beabsichtige deswegen zur Aus-
hilfe Schlosser in Mastrich, Lüttich und Solingen
zu bestellen. Der Hauptgrund sei aber der Geld-
mangel der einzelnen Meister. Da dem Kurfürsten
daran lag, dass die Neubewaffnung der Armee
zu dem für das Jahr 1730 geplanten Lustlager
bei Zeithayn vollzogen sei, so wurden dem Oberst-
leutnant von Wilster 36000 Thlr. zugesendet, um
einzelnen Handwerkern für Rohmaterial Vorschuss
leisten zu können. Er erhielt ferner den Befehl, das
Beschiessen der Läufe selbst zu leiten und wurden
ihm dazu ein Stückjunker und ein tüchtiger Unter
Offizier beigegeben und das nötige Pulver über-
sendet. Unter dem 20. Juni meldete Wilster fer-
ner, dass alle anderen Gewehrhändler mit Friderici
nichts zu thun haben wollten, besonders Span-
genberg, nur ein Kaufmaun Stolle, der früher
auch mit Gewehren gehandelt, wolle sich dem
Friderici anschliessen.
Unter dem 29. Juni zeigte von Wilster ander-
weit an, dass er Sorge getragen habe, alle Monate
von Liitich 500 Schlösser, von Solingen 1750 stäh-
lerne Ladestöcke, aus dem Schwarzburgischen aller
5 Wochen 231/., Zentner Messing geliefert zu er-
 
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