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tretene auffassen, sondern als, gewissermafsen als Anmerkung und
Zusatz, beigefügte Bestimmung eines Andern.1) Zu dieser Annahme
berechtigt uns der Umstand, dafs diese Bestimmung sich unter dem
Anhänge (fol. XXXVD—XXXVIF) befindet, den F. selbst bezeichnet
als „additions selon les facteurs et orateurs modernes pour bien
composer un champ royal“.
Oder sollten diese Nachträge gar von einer spätem Hand her-
rühren ?
Die Auseinandersetzung Fs. beweist uns, dafs die mit der Cäsur
verbundene Pause länger und mithin auffallender war, als in neu-
französischen Versen.2) Ob Jeh. le Maire des Beiges die Cäsur-
regel wirklich früher und bestimmter ausgesprochen hat, bleibt noch
zu untersuchen; jedenfalls ist Fabri der erste, der sie in ein Lehr-
buch der Dichtkunst aufgenommen und dadurch verbreitet hat.
e) Die Zahl der Verse einer Strophe richtet sich in der Regel
nach der Zahl der Silben im Pallinod, beträgt also meist zehn
oder elf. Es giebt jedoch auch zwölf- und mehrzeilige Strophen.
f. Die ersten vier Verse und die letzten haben gekreuzte,
die Mittelverse gewöhnlich gepaarte Reime.
g. (Im Anhang): Männliche und weibliche Reime sollen
wechseln.
h. Das Envoy soll durch den Reim mit einer der letzten Vers-
zeilen gebunden sein.
B. Bemerkungen über Namen, Inhalt und Sprache.
Was die Ableitung des Namens betrifft, so scheint allerdings
auch E., durch die übliche Orthographie und die Erklärung Linfs3)
verleitet, vielmehr an campus als cantus zu denken. Siehe An-
hang L.
Die Sprache soll dem ernsten und bedeutenden Inhalt des chant
royal angemessen sein.
Auf die Sprache beziehen sich auch meist die Anhangsregeln
fol. XXXVII. Es wird darin besonders hingewiesen auf den an-
gemessenen Gebrauch von Metaphern und Epithetis, auf die Ver-
meidung von „termes escorchez et pres du latin“, die „redictes“
in den durchgehenden Reimen etc.
x) Dies könnte ganz gut Jean le Maire des Beiges sein. Vgl. Tobler 1. c. S. 70.
2) Vgl. Tobler 1. c. p. 69 u. 70.
3) Linf. überschreibt d. Kapitel über d. Chant royal: „De campis realibus“;
und an einer andern Stelle schreibt er: „alius campus regalis.“
tretene auffassen, sondern als, gewissermafsen als Anmerkung und
Zusatz, beigefügte Bestimmung eines Andern.1) Zu dieser Annahme
berechtigt uns der Umstand, dafs diese Bestimmung sich unter dem
Anhänge (fol. XXXVD—XXXVIF) befindet, den F. selbst bezeichnet
als „additions selon les facteurs et orateurs modernes pour bien
composer un champ royal“.
Oder sollten diese Nachträge gar von einer spätem Hand her-
rühren ?
Die Auseinandersetzung Fs. beweist uns, dafs die mit der Cäsur
verbundene Pause länger und mithin auffallender war, als in neu-
französischen Versen.2) Ob Jeh. le Maire des Beiges die Cäsur-
regel wirklich früher und bestimmter ausgesprochen hat, bleibt noch
zu untersuchen; jedenfalls ist Fabri der erste, der sie in ein Lehr-
buch der Dichtkunst aufgenommen und dadurch verbreitet hat.
e) Die Zahl der Verse einer Strophe richtet sich in der Regel
nach der Zahl der Silben im Pallinod, beträgt also meist zehn
oder elf. Es giebt jedoch auch zwölf- und mehrzeilige Strophen.
f. Die ersten vier Verse und die letzten haben gekreuzte,
die Mittelverse gewöhnlich gepaarte Reime.
g. (Im Anhang): Männliche und weibliche Reime sollen
wechseln.
h. Das Envoy soll durch den Reim mit einer der letzten Vers-
zeilen gebunden sein.
B. Bemerkungen über Namen, Inhalt und Sprache.
Was die Ableitung des Namens betrifft, so scheint allerdings
auch E., durch die übliche Orthographie und die Erklärung Linfs3)
verleitet, vielmehr an campus als cantus zu denken. Siehe An-
hang L.
Die Sprache soll dem ernsten und bedeutenden Inhalt des chant
royal angemessen sein.
Auf die Sprache beziehen sich auch meist die Anhangsregeln
fol. XXXVII. Es wird darin besonders hingewiesen auf den an-
gemessenen Gebrauch von Metaphern und Epithetis, auf die Ver-
meidung von „termes escorchez et pres du latin“, die „redictes“
in den durchgehenden Reimen etc.
x) Dies könnte ganz gut Jean le Maire des Beiges sein. Vgl. Tobler 1. c. S. 70.
2) Vgl. Tobler 1. c. p. 69 u. 70.
3) Linf. überschreibt d. Kapitel über d. Chant royal: „De campis realibus“;
und an einer andern Stelle schreibt er: „alius campus regalis.“