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V. Geschaftspapiere mnerhalb Dcutschland und nach Oesterreich nicht znlässig.

Ports für je 50 Gramm nach den übrigen Ländern des

Wellpostvereins.. . 5 Pfg., mindeftens 20 Pfg.

Pvrto für je M Gramm nach den nicht zmn Weltpoft-

vcrein gehörenden Ländcrn .... 10 Psg., mindestens 40 Pfg.

VI. Für Einfchreibesendnngen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-

probrn und Pakrte ohnc angegebenen Wert) ist außer dern betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rückstcht anf Entfernung unv Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines sogen. Rückscheines weitere 20 Pfg. Wertangabe
ist bei Einschreibcsendungen nicht znlässig.

L. Postanweisungen stnd bis zn 400 Mark zulässig. Die vorauszubczahlende
Gebühr beträgt:

bis einschlietzlich 100 Mark . 20 Pfg.

über 100 bis 200 Mark . . 30 Pfg.
über 200 bis 400 Mark . . 40 Wg.

Formulare sind bei allen Postanstalten kauflich (ungestempelte je
20 Stück für 10 Pfg.). Zu Poftanweisungen nach dem Auslande konunt
ein besonderes Formular, wclches mit laternlschen Buchstaben auszufüllell ist,
in Anwendung.

Postanweisungen sind zulässig nach: der Argentinischen Repnblik, Belgien,
Bulgarien, Canada, Ehrle, Cvnstantinopel, Dänemark, den DanischenAntillen, Egypten,
Frankrcich, Grvßbritannien (Jrland), Hawaii, Helgoland, Japan, JtaUen, Luxembnrg,
Riederland, Nvrwegen, Oesterreich-Ungarn, Ostindien (Britischt, Ostindien (Niederl.),
Portugal, Rumänien, Salvador, Schwcden, der Schweiz, Türkei, Tunis, den Uebrigcn
Britischen Besitzungen, den Verernigten Staaten Amerikas.

Q Postauftragsbriefe müsscn frankiert wcrdeu. Die Gebühr für einen Post-
auftragsbrief beträgt 30 Pfg.

Die Gebühren für eincn Postauftrag zur Besorgung des Wechselaccepts
bcstehen aus folgcnden Sätzen:

A. dem Porto für den Postauftragsbrief mit . . 30 Pfg.

b. dcr Gebühr für die Vorzcigung .... lO Pfg.
o. dcm Porto für den Einschreibevrief mit dem zu-

rückgehcttden Wechsel mit

30 P

g.

Die Be-

zusammen 70 Pfg.

Das Porto mtter a. ist vom Auftraggeber voraus zn bezah en.
träge unter b. nnd v. werden deur Allftraggeber angerechuet, sobald die Riick-
senduug des blotzeu Wechsels oder des Postaustrags nebst Wechsel stattfindet.
Werden Postaufträge zur Protestausnahme abgegebeu, so bleiben die Ge-
bühreu uuter b. und e. nutzer Ansatz.

Postaufträge zu BÜchersendunaeu: Franko für die Bücherseu-

I).

Ueber Postaufträge nach dem Auslande erteilen die Postanstalten bereit-
wtlligst Auskuust.

Nnchuahmcsendttngeu sind bis zu 400 Mark zulässig. Vom Aufgeber ist
hierAr zu enkrichteu:

1) Mr Nachnahmebriefe, sowie für soustige Bricspostseudungett bis zum Ge-
wtcht von 250 Gramm mit Nachuahme:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone).20 Pfg.

überlOMeilen.40Pfg.

b. Nachnahmegebühr: 2 Pfg. für jede Mk>, miudestens jedoch 10 Pfg.

2) Für Nachnahme-Pakete:

a. das betr. Paketporto uuter k' 1 und 2,

b. die oben genamtte Nachnahmegebühr.

Jm Falle eine Wertangabe oder Emschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto dte Verstcherungs- oder Etnschreibegebühr hmzu.
 
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