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I'. FürPacketeohneWertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

d. auf alle weitere Entfernungen.50 Pfg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansütze unter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hülfte der vorstehenden Sätze erhöht.
Für unfrankierte Packete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

O. Für Packete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands und nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben:

a. das unter L bezeichnete Packetporto,

b. die unter Lb bezeichnete Versicherungsgebühr.

8. Postpackete nach fremden Ländern bis 3kg bezw. 5L^. Die Packete dür-
fen in keiner Ausdehnung 60 em, im Umfang nicht 20 edäm übersteigen.

Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Ländern zur Beförderung
zulüssig. Ueber die dabei in BeLracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

3. Briefsendungen im Orts- und Landbestellbezirke nach dem Stadt-
bezirk Heidelberg, einschl. Neuenheim bis zur Gemarkungsgrenze nach Hand-
schuhsheim, Neuenheim College, Landhäuser längs des Neckars einschließl.
Haarlaß, Schloßruine, Schloßhotel, Hotel Bellevue, DLolkenkur, Wohn-
häuser im Klingenteich, Speierershof, Königstuhl, Sternwarte, Kohlhof und
Friedhofgärtnerei, sowie im Nachbarortsverkehr, welcher umfaßt:
Handschuhsheim, Heidelberg-Schlierbach (Wolfsbrunnen) und Ziegelhausen
(Bärenbach, Petersthal, Stift Neuburg, Stiftsmühle):

1.

2.

3.

4.

5.

Porto für Briefe bis 250 Gramm .

„ „ Postkarten.

„ Drucksachen bis 50 Gramm .
über 50 Gramm bis 100 Gramm .

„ 100 „ „ 250 „ . .

„ 250 „ „ 500 „ . .

„ 500 „ „ 1 Kilogramm

Porto sür Warenproben bis 250 Gramm
über 250 bis 350 Gramm ....
Porto für Geschästspapiere bis 250 Gramm
über 250 bis 500 Gramm ....

„ 500 Gramm bis 1 Kilogramm .

frankiert

5

2

2

3

5

10

15

5

10

5

10

15

k,

ll

,l

unfrankiert
1-0 Pfg.

8. Bestellgebühren für den Stadtbezirk Heidelberg einschl. Neuenheim:

o.. für eine Postanweisung.5 Pfg.

d. „ einen Geldbrief bis Zu 1500 Mk.5 „

e. „ „ „ über 1500-3000 Mk.10 „

ä. „ „ „ „ 3000 Mk.20 „

0. „ ein Packet ohne Wertangabe bis einschl. 5 Kilogramm . - 10 „

1. „ „ „ „ ,, über 5 Kilogramm . . . 15 „

Gehören 2 oder 3 Packete Zu einer Begleitadresse, so wird für das schwerste

Packet die postordnungsmäßige Gebuhr, für jedes weitere Packet aber nur
eine Gebühr von 5 Pfg. erhoben.

sür Packete mit Wertangabe werden die Ansätze unter b., e. und ä., oder
wenn die Ansätze unter s. und 5. höher sind, diese berechnet.
 
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