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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0387
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344

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ über lOO „ „ 250 „ „ . 10 „

„ über250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über500 „ „ 1 Kilogramm . . . 30 „

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

V. Warenproben müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze 350 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung bis 250 Gramm 10 Pfg., über 250 Gramm

20 Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereins-Auslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

VI. Geschäftspapiere innerhalb Deutschlands bis 1 Kilogramm, nach den deut-
schen Schutzgebieten bis 2 Kilogramm zulässig,

Porto bis 250 Gramm 10 Pfg. über 500 Gramm bis 1 Kilogr. 30 Pfg.

uber 250—500 „ 20 „ „ 1—2 Kilogramm ... 60 „

(Geschäftspapiere sind nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig.)

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . 5 Pfg., mindestens 20 Pfg.

VII. Für Einschreibsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht
zu entrichten.

Für Beschaffnng eines Rückscheines weitere 20 Pfg.

L. Postanweisungen sind nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn bis zu800
Mark zulässig. Die vorauszubezahlende Gebühr beträgt:

a. nach Deutschland:

bis5Mark . . . . . 10Pfg.

über 5 bis 100 Mark . . . 20 „

„ 100 bis 200 Mark . . 30 „

d. nach Oesterreich-Ungarn 10 Pfg.

über 200 bis 400 Mark. . . 40 Pfg.

„ 400 „ 600 „ . . . 50 „

„ 600 „ 800 „ . . . 60 „

ür je 20 Mk., mindestens 20 Pfg.

e. nach den meisten übrigen nachstehend genannten Ländern bis 80 Mark 20 Pfg.
für je 20 Mk.; für jede weitere M Mark 20 Pfg.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
10 Stück für 5 Pfg.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit lateinischen Buchstaben und in der
Regel in der Währung des Bestiwmungslandes auszuMen ist, in An-
wendung.

0. Postauftragsbriefe müssen frankiert werden. Für einenPostaustrag kommen
folgende Gebühren in Ansatz:

1) Porto für den Postauftragsbrief mit.30 Pfg.

2) a. bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige

Postanweisungsgebühr für die Uebermittelung des ein-
gezogenen Geldbetrages;

d. bei Postaufträgen zur Akzepteinholung Porto für die

Rücksendung des angenommenen Wechsels mit . . 30Pfg.

DasPorto unter 1. istvomAuftraggeber voraus zubezahlen. DiePostanweisungs-
gebühr (2 a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Porto-
betrag unter 2d wird dem Auftraggeber beiUebersendung des angenommenen Wechsels
angerechnet.

Jst die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert
worden, so wird die Rücksendung des Auftrags und die Weitersendung dessetben an
einen anderen Empfänger oder an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte
Person ohne neuen Gebührenansatz bewirkt.

v. Poffnachnahmen sind bis zu 800 Mark einschl. bei Briefen, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapieren ünd Paketen zulässig.
 
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