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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0495
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bequem zu öffnenden hohen, möglichst nahe an die Decke reichenden Fenster versehen
sein, daZ unmittelbar ins Freie führt.

Die Fensteröffnung muß mindestens ein Fünftel der Grundflüche des Abort-
raumes, jedenfalls aber mindestens betragen. Bei Dachstockaborten mit lie-
genden Fenftern und bei außer Haus befindlichen Aborteu kann ein Mindermaß
zugelassen werden.

8 74. System und Errichtung der Aborte.

1. Die Aborte sind nach dem Tonnensystem oder nach dem Grubensystem anzu-
legen. Anschlüsse an die Entwässerungsleitungen sind unzulässig. Ausnahmsweise
kann der Anschluß von Pissoirs an die städtischen Kanäle mit besonderer Erlaubnis
der Baupolizeibehörde unter Zustimmung des Stadtrates erfolgen. Jn solchem Falle
finden die Borschriften des Z 79 entsprechende Anwendung.

2. Jn jedem Abort ist ein Sitz mit gutschließendem Deckel anzubringen.

3. Das vom Sitz in den Behälter (Tonne oder Grube) führende Fallrohr muß
aus dauerhaftem oder undurchlässigem Material (Gußeisen, Steingut oder dergl.)
bestehen und überall sorgfältig gedichtet sein. Dasselbe muß möglichst senkrecht
stehen und von der Wand durchgehends mindestens 5em entfernt bleiben. Die
Seitenrohre, welche von den Abtrittsitzen zum Hauptrohre führen, müffen in mög-
lichst spitzem Winkel, der keinesfalls mehr als 85 o haben darf, eingesügt sein.

DaZ Hauptrohr soll mindestens 20 em weit sein; doch ist bei genügender Wasser-
spülung eine geringere Weite zulässig.

4. Das Fallrohr ist nach oben als Dunstrohr von gleicher Weite und in gleichem
Material oder in Zinkblech thunlichst in gestreckter, senkrechter Richtung über Dach
und so hoch zu führen, daß die Fenster zu Wohnungen von den Ausströmungen nicht
erreicht werden.

Bei Neubauten oder größeren Umbauten kann die Vaupolizeibehörde die Her-
stellung eines weiteren Dunstabzuges verlangen, welcher vom unteren Ende des Fall-
rohres bis zum Küchenkamin und an diesen angelehnt über Dach zu führen ist.

5. Alle Bestandteile des Pissoirs, welche der Benetzung ausgesetzt sind, wie
Rinnen, Böden und Wände (letztere auf eine Höhe von mindestens 1,50 m über
Boden), sind aus wasserdichtem, nicht porösem Material mit möglichst glatter Ober-
fläche und in genttgendem Gefälle herzustellen. Kommen Pissoirs gegen Wände von
Wohnräumen, oder gegen Grenz- und Scheidewände zu liegen, so ist eine mindestens
1,50 m hohe wasserdichte Jsolierwand vorzumauern. Die Einläufe des Pissoirs
sind mit Wasserverschluß zu versehen.

Z 75. Tonnensystem.

Für Aborte, welche nach dem Tonnensystem angelegt werden, greifen folgende
Bestimmungen Platz:

1. Das Fallrohr ist durch ein gutschließendes gußeisernes Schieberohr mit der
Tonne zu verbinden. Die Anbringung eines Syphons ist zulässig.

2. Die Tonnen müssen aus verzinktem oder beiderseits mit Oelfarbe gestriche-
nem Eisenblech oder beiderseits gestrichenem Ho!z gefertigt sein. Jhre Größe, Form
und Verschraubung muß der polizeilich genehmigten Normalzeichnung genau ent-
sprechen, welche sich auf dem städtischen Tiefbauamte befindet.

3. An der Tonne muß ein Ueberlaufröhrchen angebracht sein, durch welches die
Flüssigkeit in ein daneben zu stellendes Ueberlaufbecken abfließen kann. Dieses
Röhrchen ist durch einen an der Jnnenseite der Tonne angebrachten Seiher gegen
Verstopfung zu schützen.

4. Für jede Abortanlage müssen die nötigen Wechseltonnen vorhanden sein.

5. Pumptonnen müssen mit einem Mannloche und mit einem luftdicht einge-
setzten, bis auf den Boden der Tonne reichenden Entleerungsrohre versehen sein,
welch letzteres ein passendes Gewinde zum Anschrauben des Entleerungsschlauches
der städtischen Abfuhranstalt besitzen muß. Die aufgestellten Pumptonnen müffen
von allen Seiten frei zugänglich sein.

6. Jede Tonne muß an solchem Orte zum Gebrauch aufgestellt sein, daß sie
leicht entfernt und mit der Wechseltonne vertauscht, bezw. lelcht entleert werden
kann. Der Boden, auf welchem die Tonne steht, muß cementiert oder asphaltiert
und mit einer Sammelvertiefung für das Ueberlauf- und Schwenkwasser versehen
 
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