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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adressbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim für das Jahr 1905 — Heidelberg, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.2487#0552
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83

Zur genauen Veobachtung dieser Vorschrift werden an der Mhre auf eine nach
der Oertlichkeit zu bemessende Entfernung ober- und unterhalb Wasserschaupfähle
errichtet. Sobald das Schiff oder das Vorderteil des Floßes diese Wahrschau erreicht
hat, ist der Führer der Fähre verpfllchtet, das Fahrwasser frei zu halten, bezw. un-
verzüglich frei zu machen.

tz 15. Me Handlungen, welche die Ueberfahrt erschweren, die Ueberfahrenden
belästigen oder gefährden, sind verboten.

Die Fährleute haben für Erhaltung und Ordnung der Sicherheit des Verkehrs
bei der Ueberfahrt zu wachen; anständiges und hdfliches Betragen wird denselben zur
Pflicht gemacht.

Beschwerden hierwegen gehen an das Großh. Bezirksamt.

Z 16. Die bestehende Taxordnung vom 12. Dezember 1874 bildet einen Bestand-
teil dieser Fährordnung.

Abänderungen der Taxe unterliegen bezirksamtlicher Genehmigung.

Das Sicherheitspersonal des Staats und der Gemeinden, die Bediensteten der
Großh. Rheinbau-, sowie der Großh. Wasser- und Straßenbauinspektion und die
Soldaten im Dienste sind taxfrei.

8 17. Die Bestimmungen der §8 4—6 rc., 8—12,14,15,16, sowie die Taxord-
nung sind mit Plakattafeln auf Kosten der Unternehmer an beiden Ufern arlzuschlagen.

8 18. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden gemäß 8153
P.-St.-G.-B. bezw. 134 u desselben mit Geld bis 150 Mk. bezw. Haft bis zu 8Tagen
bestraft. _

I. Zusatz bezüglich des Betriebes der Drahtseilfähre.

8 1. Wenn der Betrieb der Gierfähre insolge hohen Wasserstandes oder sonstiger
Ursachen eingestellt und dieselbe abgeführt ist, wird die oberhalb errichtete Draht-
seilfähre für Personen- und Gepäckbeförderung in Betrieb genommen.

Derselbe darf solange fortgesetzt werden, bis der Leinpfad auf dem rechten Ufer
unter Wasser kommt.

Der Betrieb der Drahtseilfähre ist nur bei Tage, sowie in den frühen Morgen-
und späten Abendstunden dann gestattet, wenn Mond- oder Sternenhelle besteht.

8 2. Zum Betrieb der Drahtseilfähre ist ein solider, gut ausgerüsteter Nachen zu
verwenden, an welchem auf der Jnnenseite links und rechts an geeigneter Stelle die
höchste Anzahl der Personen bezeichnet ist, welche auf einmal übergesetzt werden dürfen.
Diese Anzaht wird durch die technische Behörde festgesetzt.

8 3. Jm Hinterteile des Nachens beim Standorte des Fährmanns muß ständig
ein Rettungsring (Korkring) mit Leine vorhanden sein.

8 4. Jm allgemeinen finden alle einschlägigen Bestimmungen der Fährordnung
für die Gierfähre auch für die Drahtseilfähre Anwendung.

II. Zusatz bezüglich des Betriebes der Giersähre.

8 1. Bei Wasserständen des Neckars unter 1,40m am Heidelberger Pegel darf die
Einrrchtung der Drahtseilfähre (Quer- und Treibseil) mit Laufrolle auch zum Ueber-
führen der Nähe benützt werden.

Bei starkem Thalwind, bei Südost- und Südwestwind und bei Gewittern muß
jedoch die Nähe an der Gierkette befestigt bleiben.

8 2. Der Wasserstand von 1,40m am Heidelberger Pegel ist an der Ueberfahrts-
stelle auf beiden Ufern in deutlicher Weise zu vermerken.

Tarif der Neckarüberfahrt zwischen Schlierbach und Ziegelhauseu.

1. Jede Person zu Fuß, zu Pferd oder zu Wagen zahlt sowohl auf

dem Hin- als Rückweg.2 Pf.

(Kinder unter 6 Jahren und Traglasten sind frei.)

2. Jede Person mit einem Fahrrad ..4 „

3. Ein Schiebkarren, leer ........... 6 „

4. Derselbe beladen.9 „

5. Ein zweirädriger Karren, leer ..9 „

6. Derselbe beladen.12 „
 
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