664
L. Verbrauchsstcucr-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteucrung
Verbrauchs-
stenersätze
I
I. Getränke.
1. Bier:
n. hier gebrautes . . . .
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes, die bei
einem Brauereigeschäft
in einem Kalenderjahr
steuerbar werden:
1. für die ersten 260
Doppelzentner.
1
60
2. fürdiefolgenden1250
Doppelzentner.
2
8. fürdie folgenden1500
Doppelzentner.
2
20
4. fürdie folgenden2000
Doppelzentner.
2
40
5. für diefolgendenDop-
pelzentner .
2
60
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
20
n. Traubenwein.
„
1
d. Obstwein.
„
—
60
II. Mehl und Vrot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
60
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
HI. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. KLlber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. HLmmel .......
—
60
8. Schase
—
60
9. LäulMLr.
_
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
vom Stilck
2
20
2. Hirsche und Alttiere.
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
--
2
2. Gesalzenes, gedörrtes und geräuchertes
Fleisch, sowie Fleischkonserven und
Wurstwaren aller Art ....
von 1 Kilo
—
6
3. Fleisch von zerlegtem GeMael .
von 1 Kilo
—
6
4. „ „ „ Wildpret .
von 1 Kilo
—
10
L. Verbrauchsstcucr-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteucrung
Verbrauchs-
stenersätze
I
I. Getränke.
1. Bier:
n. hier gebrautes . . . .
Für je 100 Kilogr. ge-
brochenen oder ungebro-
chenen Malzes, die bei
einem Brauereigeschäft
in einem Kalenderjahr
steuerbar werden:
1. für die ersten 260
Doppelzentner.
1
60
2. fürdiefolgenden1250
Doppelzentner.
2
8. fürdie folgenden1500
Doppelzentner.
2
20
4. fürdie folgenden2000
Doppelzentner.
2
40
5. für diefolgendenDop-
pelzentner .
2
60
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
65
2. Wein:
20
n. Traubenwein.
„
1
d. Obstwein.
„
—
60
II. Mehl und Vrot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebe
60
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
HI. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. KLlber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. HLmmel .......
—
60
8. Schase
—
60
9. LäulMLr.
_
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
vom Stilck
2
20
2. Hirsche und Alttiere.
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
--
2
2. Gesalzenes, gedörrtes und geräuchertes
Fleisch, sowie Fleischkonserven und
Wurstwaren aller Art ....
von 1 Kilo
—
6
3. Fleisch von zerlegtem GeMael .
von 1 Kilo
—
6
4. „ „ „ Wildpret .
von 1 Kilo
—
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