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XIV

Freiknllige SaniLats-Kolonrre
des Männer-Hilfsvereins vom Roten Krenz

Heidelderg.

Krankentransporte

bet Unglücksfällen oder auf ärztliche Bestimmung durch den städt. Krankenwagen.

Anmeldungen durch Aernsprecher 36V, 1718 oder 391.

Die Gebühren für Privattransporte find an die Stadtkafse zu bezahlen.
Bei Festlichkeiten und größeren Versammlungen, außergewöhnlichen An-
sammlungen usw. werden auf Ansuchen der Vereine oder Anordnung des Bezirks-
amtes Wachen gestellt, für deren entfprechende Unterkunft die Veranstalter Vorsorge
zu treffen haben.

Für die Tätigkeit der Wache, deren Stärke von der Führung der Sanitäts-
Kolonne bestimmt wird, haben die Veranstalter eine Gebühr zu entrichten und
zwar bei der Daner der Wache bis zu 6 Stunden (— ^2 Tag) die Stunde
Mk. 1.— für den Mann; für weitere Stunden sind die Gebühren zu vereinbaren.

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