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Krastdroschksntarif fiir die Ktadt Heidelderg.
§ 1. Für dte Zahrten in Xraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:
Tartf
IJnnerh dZonel
Rach der Zvne II
NachdemGebirg«
Taxe I
bt- 500 m . . . .
je wettere 280 m
80 Pf.
IVPf.
Am Tage
1 u, 2 Personen
Am Tag«
1 u. 2 Pers. mtt Rückfahrt n.Zone l
T-re II
bis 3Z2 m ....
je wetrere IK6 m
60 Pf,
10 Pf.
») Am Tage
mehr als
2 Personen
d) Nachts
1 u. 2 Personen
») Am Tage
1) 1u.2Pers. ohneRÜckfahrtn.Zonel
2) mehr als 2 Pers. mttRückf. n.Zonel
d) RachtS
1 u, 2 Pers. mtt Rückfahrt nach Zone l
Taxe lll
bts 250 m . . . .
je wettere 125 m
60 P-
10 Pf.
NachtS
mehr alS
2 Personen
s) Am Taae
mehr als 2 Pers. ohneRückf. n. Zonel
d) RachkS
1) 1—2Pers. ohneRückfahrt n. Zonel
2) 3 und mehr Personen ohne und mit
Rückfahrt nach Zone
Am Tage und
bet Nacht
vie Nachtzeit umfaßt die Ltunden von II Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
wird eine Fahrt teils in -er Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.'
Wartezeit: für je 2 Minuten 10 pf., somit 3.— Km. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Zuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert werden:
1. Bei Vestellung der Vroschke für die leere Nnfahrt 25 pf.
2. Bei Fahrten, die außerhalb der Zone I beginnen und enden (also bei leerer
Knfahrt und leerer Rückfahrt), ein weiterer Zuschlag in Hkhe von I.— Nm.
3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nach
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-
genen Umgebung, nach dem Ulingenteich oberhalb der
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst
l und 2 personen.I.— Nm.
I u.2 personen
50 Ps.
mehr als 2 pers.
I.— Nm.
5p-,-r-.-h°!w.g , , , , , , , ^ , , : , ', !L L
«°HIH°s.Mo»°Mur.5p-,.r.r-h»f i ^^p.rs°«n^, , , , , 2,-«m,
/ l und 2 personen.3.— Nm.
sNönigstuhl s z . . a
-'t ^ ^ ^ ...
Bei Hin- und Rückfahrt fallen die ZuschlSge Ziffer 3 weg.
GepSckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.
je weitere (auch angefangene) 25 kx...25 pf.
Nleintiere das Stück.25 pf.
Kinderfahrpreise: 1 Nind unter 10 I-'h-en in Vegleitung Crwachsener frei,
je 2 Ninder unter 10 Jahren stehen einem Lrwachsenen gleich.
Grenzpunkte: 1. 3one I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schloß-Wolfsbrunnenweg östltche
Ecke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Ecke Biersiedersteig, Lnde Nlingen-
teichstraße, Friedhof — Nrcmatorium, Romerstraße Lcke Hebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lisenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.
Krastdroschksntarif fiir die Ktadt Heidelderg.
§ 1. Für dte Zahrten in Xraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:
Tartf
IJnnerh dZonel
Rach der Zvne II
NachdemGebirg«
Taxe I
bt- 500 m . . . .
je wettere 280 m
80 Pf.
IVPf.
Am Tage
1 u, 2 Personen
Am Tag«
1 u. 2 Pers. mtt Rückfahrt n.Zone l
T-re II
bis 3Z2 m ....
je wetrere IK6 m
60 Pf,
10 Pf.
») Am Tage
mehr als
2 Personen
d) Nachts
1 u. 2 Personen
») Am Tage
1) 1u.2Pers. ohneRÜckfahrtn.Zonel
2) mehr als 2 Pers. mttRückf. n.Zonel
d) RachtS
1 u, 2 Pers. mtt Rückfahrt nach Zone l
Taxe lll
bts 250 m . . . .
je wettere 125 m
60 P-
10 Pf.
NachtS
mehr alS
2 Personen
s) Am Taae
mehr als 2 Pers. ohneRückf. n. Zonel
d) RachkS
1) 1—2Pers. ohneRückfahrt n. Zonel
2) 3 und mehr Personen ohne und mit
Rückfahrt nach Zone
Am Tage und
bet Nacht
vie Nachtzeit umfaßt die Ltunden von II Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
wird eine Fahrt teils in -er Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.'
Wartezeit: für je 2 Minuten 10 pf., somit 3.— Km. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Zuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert werden:
1. Bei Vestellung der Vroschke für die leere Nnfahrt 25 pf.
2. Bei Fahrten, die außerhalb der Zone I beginnen und enden (also bei leerer
Knfahrt und leerer Rückfahrt), ein weiterer Zuschlag in Hkhe von I.— Nm.
3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nach
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-
genen Umgebung, nach dem Ulingenteich oberhalb der
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst
l und 2 personen.I.— Nm.
I u.2 personen
50 Ps.
mehr als 2 pers.
I.— Nm.
5p-,-r-.-h°!w.g , , , , , , , ^ , , : , ', !L L
«°HIH°s.Mo»°Mur.5p-,.r.r-h»f i ^^p.rs°«n^, , , , , 2,-«m,
/ l und 2 personen.3.— Nm.
sNönigstuhl s z . . a
-'t ^ ^ ^ ...
Bei Hin- und Rückfahrt fallen die ZuschlSge Ziffer 3 weg.
GepSckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.
je weitere (auch angefangene) 25 kx...25 pf.
Nleintiere das Stück.25 pf.
Kinderfahrpreise: 1 Nind unter 10 I-'h-en in Vegleitung Crwachsener frei,
je 2 Ninder unter 10 Jahren stehen einem Lrwachsenen gleich.
Grenzpunkte: 1. 3one I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schloß-Wolfsbrunnenweg östltche
Ecke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Ecke Biersiedersteig, Lnde Nlingen-
teichstraße, Friedhof — Nrcmatorium, Romerstraße Lcke Hebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lisenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.