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2. Gebirgsanfang: tzausackerweg, Neue Schlotzstratze, Rlingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, Mbert-Ueberle-Stratze.
Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz.
punkten erfolgen.
Die FahrgSste haben alo ^^hrpreis und Zuschlag nur ^iejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeigec angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei DestellUng der DroschKe erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenfiihrer fich am Destellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswLrts, d. h. autzerhalb der Gemarkung Heidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.
§ 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem«
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Führersitz und lvageninnerem in auffälliger lveise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nack anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemätz H 148 Ziff. 8
der Gewerbe-Drdnung mit Geld oder mit Haft bestrast.
2. Gebirgsanfang: tzausackerweg, Neue Schlotzstratze, Rlingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, Mbert-Ueberle-Stratze.
Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz.
punkten erfolgen.
Die FahrgSste haben alo ^^hrpreis und Zuschlag nur ^iejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeigec angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei DestellUng der DroschKe erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenfiihrer fich am Destellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswLrts, d. h. autzerhalb der Gemarkung Heidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.
§ 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem«
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Führersitz und lvageninnerem in auffälliger lveise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nack anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemätz H 148 Ziff. 8
der Gewerbe-Drdnung mit Geld oder mit Haft bestrast.