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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 79.1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.2524#0442
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378

Kraftdroschken- und Pferdedroschkentarif für die Stadt Heidelberg

KraMoschkentarls fur ble Stabt Fetbetbers

8 i. Für die Fahrten in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:

Taxf

Jnnerhalv
der Zone I

Rach der Zone I!

Rach drm
Gebtrge

Taxe I

btS SW w . . . 60Rpf.
j« weirer« 250 iii wRpf.

Am Tage

I und 2
Personen

Am Tage
l und 2 Perionen
mtt Rückfahrt nach Zone I


Taxe II

bt«3Z2in. . . . 8«Rpf
j« wettere ldö m IVRpf.

a> Am Tage
mehr als

2 Personen
b> Nachts

I und 2
Personen

a> Am Taqe

I> I und 2 Personen ohnr
Rückfahrt nach Zone I

2> medr als2Persvnenmit
Rückfahrt »ach Zone I
d> Nachts

1 und 2Persone» mttRück-
fahrt nach Zone I


Taxe III

biS 2S«Im . . . VVRvf.
j« «eitere I2Siu lORpf.

NachtS
mehr alS

2 Pcrsonen

-,) Am Taae

mehr ais 2Perionen shne
Rückfabrt nach Zone I
d> Rachis

1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrt nach Zvne I

2> mehr alS 2 Ders. obne
und mtt Riickfahrt »ach
Zone I

Am Tage
und

bei Nacht

Die Nachtzeit umfaßt bie Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.

Wartezeit: für je 2 Minuten iv somit 3.— Ä^e in der
Stunde. Die Berechnung crfvlgt durch den Fahrpreisanzeiger.

Zuschläge: Fvlgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:

1.

2.

3.

Dei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25
Bei Fahrten, die außerhalb der Ione i beginnen und enden
"lso bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu-
schlag in Höhe vvn 1.— K^e.

Für Fahrten nach Wirtschaft zur Philosophen, i
höhc, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg I
und deren höher gelegenen Umgcbung, nach s
dem Klingenteich oberhalb der Straße Untcr
der Schanz und nach dieser Straße selbst >

Sp,j . .

1 u. 2 Personen

50

mehr als 2 Pers.

i.—

. . i.—K^e
. . 1.50

Kohlhof, Molkenkur, Speyerershof s ^Ad ^Personen 2.^ ^e

l 1 und 2 Personen.3.—

Rvnigituyi ^ ^ehr 2Personen ....... 4.—K.«

Bei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläg« Ziffer 3 «eg.

Gepäckbeförderung: bis 10 kx frei, io—25KZ . 25^
je weitere (auch angefangene) 25k§ ...... . 25

Kleintiere das Stück ..25^

Kt^rfahrpreise: i Kind unter io -- Bcgleitung

Erwachsener frei, je 2 Kinder unter 10 Jahren stehcn einem
Erwachsenen gleich.

Grenzpunkte: i. Zone i: Iiegelhäuser Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaligcr Weißer Uebergang in der Schlierbachcr Land-
straße, Schlvß-Wolfsbrunnenweg östliche Ecke Klingelhüttcnweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Friedhof — Krematorium, Römcrstraße Ccke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wieblinger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter,
bahngleis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, FriedenSstraße,
Mühltalstraße Ecke Dergstraße.

2 GebirgSanfang: HauSackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des FriedhvfeS, Albert,
Ueberle/Straße.

Die Umschaltsng in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten ersvlgen.

Die Fahrgäste haben alS FahrpreiS «nd Zuschlag nur diejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
crrikanzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet «er-
den, wenn dcr Droschkenführer sich am BestellungSort gemeldet hat.

Fahrten nach auSwärtS, b. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen der freien Vercin-
barung.

8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS Tarifs ist an der Jnnenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.

8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wer-
den, svwcit nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen ver,
wirkt sind, gemäß 8 148 Ziff.8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
odrr mit Haft bestraft.

MrdedroWentarif für die Etadt Seidelberg

Zeltfahrte«.

Fahrzeit 1 und 2 Personen
V«Stunde 1.20

V-Stunde i.80

V. Stunde 2.50

i Stunde 3.— K^e

Jede weitere Viertelstunde —.75

3 und 4 Personen

i.50

2.— Ä.«

3 —

4.—sr^e
1.—K.«

Für Fahrten innerhalb deS StadtgebieteS darf für leere Rück-
fahrt nichts bercchnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den
Dorortcn Schlierbach, Iicgelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälste des Fahrpreises der Hinfahrt.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V- Stunde Aufcnthalt an jedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die AufenthaltSzeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi,
gungen: Hin, und Rückfahrt.6.— Ä^e

O. Fahrten übrr bie Dororte hinan-,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rohrbach und
Zicgclhausen, svwie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Vereinbarung.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf die Zahl -er Persvnen.

»)Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein,

schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12.—A^e

2. Schloß, einfachc Fahrt.4.—K^e

Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7 — K.«

3. Schlvßhotel, einfache Fahrt.5.-—K^e

4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt .... 8.—L«

Hin- und Rückfahrt.10.—

5. Schlvß—Molkenkur—Kohlhof, einfache Fahrt - 15.—

Hin- und Rückfahrt.18 —

6. Phrlosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7 —K^e

7. Pbilosvphenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-

fahrt.12 —K^e

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin,

und Rückfahrt.15.—K^e

0. Gepäck.

Gepäckstücke von io k§ aufwartS kosten baS Stück . . . SO Hzl.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr,
zeug wird besonderS berechnet.

8. Nachtfahrten.

Für Fahrtrn von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50»/« ein

?. Allgrmein« Bestimmungen.

Die vvrstehenden Taxvorschriften gelten nur für die Bestel-
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegen der freien Dereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnunz deS Fahr,
preiseS ab Haltestelle.
 
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