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Kraftdroschken- und Pferdedroschkentarif für die Stadt Heidelberg
KraMoschkentarls fur ble Stabt Fetbetbers
8 i. Für die Fahrten in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:
Taxf
Jnnerhalv
der Zone I
Rach der Zone I!
Rach drm
Gebtrge
Taxe I
btS SW w . . . 60Rpf.
j« weirer« 250 iii wRpf.
Am Tage
I und 2
Personen
Am Tage
l und 2 Perionen
mtt Rückfahrt nach Zone I
Taxe II
bt«3Z2in. . . . 8«Rpf
j« wettere ldö m IVRpf.
a> Am Tage
mehr als
2 Personen
b> Nachts
I und 2
Personen
a> Am Taqe
I> I und 2 Personen ohnr
Rückfahrt nach Zone I
2> medr als2Persvnenmit
Rückfahrt »ach Zone I
d> Nachts
1 und 2Persone» mttRück-
fahrt nach Zone I
Taxe III
biS 2S«Im . . . VVRvf.
j« «eitere I2Siu lORpf.
NachtS
mehr alS
2 Pcrsonen
-,) Am Taae
mehr ais 2Perionen shne
Rückfabrt nach Zone I
d> Rachis
1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrt nach Zvne I
2> mehr alS 2 Ders. obne
und mtt Riickfahrt »ach
Zone I
Am Tage
und
bei Nacht
Die Nachtzeit umfaßt bie Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.
Wartezeit: für je 2 Minuten iv somit 3.— Ä^e in der
Stunde. Die Berechnung crfvlgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Zuschläge: Fvlgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:
1.
2.
3.
Dei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25
Bei Fahrten, die außerhalb der Ione i beginnen und enden
"lso bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu-
schlag in Höhe vvn 1.— K^e.
Für Fahrten nach Wirtschaft zur Philosophen, i
höhc, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg I
und deren höher gelegenen Umgcbung, nach s
dem Klingenteich oberhalb der Straße Untcr
der Schanz und nach dieser Straße selbst >
Sp,j . .
1 u. 2 Personen
50
mehr als 2 Pers.
i.—
. . i.—K^e
. . 1.50
Kohlhof, Molkenkur, Speyerershof s ^Ad ^Personen 2.^ ^e
l 1 und 2 Personen.3.—
Rvnigituyi ^ ^ehr 2Personen ....... 4.—K.«
Bei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläg« Ziffer 3 «eg.
Gepäckbeförderung: bis 10 kx frei, io—25KZ . 25^
je weitere (auch angefangene) 25k§ ...... . 25
Kleintiere das Stück ..25^
Kt^rfahrpreise: i Kind unter io -- Bcgleitung
Erwachsener frei, je 2 Kinder unter 10 Jahren stehcn einem
Erwachsenen gleich.
Grenzpunkte: i. Zone i: Iiegelhäuser Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaligcr Weißer Uebergang in der Schlierbachcr Land-
straße, Schlvß-Wolfsbrunnenweg östliche Ecke Klingelhüttcnweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Friedhof — Krematorium, Römcrstraße Ccke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wieblinger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter,
bahngleis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, FriedenSstraße,
Mühltalstraße Ecke Dergstraße.
2 GebirgSanfang: HauSackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des FriedhvfeS, Albert,
Ueberle/Straße.
Die Umschaltsng in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten ersvlgen.
Die Fahrgäste haben alS FahrpreiS «nd Zuschlag nur diejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
crrikanzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet «er-
den, wenn dcr Droschkenführer sich am BestellungSort gemeldet hat.
Fahrten nach auSwärtS, b. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen der freien Vercin-
barung.
8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS Tarifs ist an der Jnnenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wer-
den, svwcit nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen ver,
wirkt sind, gemäß 8 148 Ziff.8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
odrr mit Haft bestraft.
MrdedroWentarif für die Etadt Seidelberg
Zeltfahrte«.
Fahrzeit 1 und 2 Personen
V«Stunde 1.20
V-Stunde i.80
V. Stunde 2.50
i Stunde 3.— K^e
Jede weitere Viertelstunde —.75
3 und 4 Personen
i.50
2.— Ä.«
3 —
4.—sr^e
1.—K.«
Für Fahrten innerhalb deS StadtgebieteS darf für leere Rück-
fahrt nichts bercchnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den
Dorortcn Schlierbach, Iicgelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälste des Fahrpreises der Hinfahrt.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V- Stunde Aufcnthalt an jedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die AufenthaltSzeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi,
gungen: Hin, und Rückfahrt.6.— Ä^e
O. Fahrten übrr bie Dororte hinan-,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rohrbach und
Zicgclhausen, svwie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Vereinbarung.
8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf die Zahl -er Persvnen.
»)Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein,
schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12.—A^e
2. Schloß, einfachc Fahrt.4.—K^e
Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7 — K.«
3. Schlvßhotel, einfache Fahrt.5.-—K^e
4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt .... 8.—L«
Hin- und Rückfahrt.10.—
5. Schlvß—Molkenkur—Kohlhof, einfache Fahrt - 15.—
Hin- und Rückfahrt.18 —
6. Phrlosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7 —K^e
7. Pbilosvphenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-
fahrt.12 —K^e
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin,
und Rückfahrt.15.—K^e
0. Gepäck.
Gepäckstücke von io k§ aufwartS kosten baS Stück . . . SO Hzl.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr,
zeug wird besonderS berechnet.
8. Nachtfahrten.
Für Fahrtrn von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50»/« ein
?. Allgrmein« Bestimmungen.
Die vvrstehenden Taxvorschriften gelten nur für die Bestel-
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegen der freien Dereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnunz deS Fahr,
preiseS ab Haltestelle.
Kraftdroschken- und Pferdedroschkentarif für die Stadt Heidelberg
KraMoschkentarls fur ble Stabt Fetbetbers
8 i. Für die Fahrten in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:
Taxf
Jnnerhalv
der Zone I
Rach der Zone I!
Rach drm
Gebtrge
Taxe I
btS SW w . . . 60Rpf.
j« weirer« 250 iii wRpf.
Am Tage
I und 2
Personen
Am Tage
l und 2 Perionen
mtt Rückfahrt nach Zone I
Taxe II
bt«3Z2in. . . . 8«Rpf
j« wettere ldö m IVRpf.
a> Am Tage
mehr als
2 Personen
b> Nachts
I und 2
Personen
a> Am Taqe
I> I und 2 Personen ohnr
Rückfahrt nach Zone I
2> medr als2Persvnenmit
Rückfahrt »ach Zone I
d> Nachts
1 und 2Persone» mttRück-
fahrt nach Zone I
Taxe III
biS 2S«Im . . . VVRvf.
j« «eitere I2Siu lORpf.
NachtS
mehr alS
2 Pcrsonen
-,) Am Taae
mehr ais 2Perionen shne
Rückfabrt nach Zone I
d> Rachis
1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrt nach Zvne I
2> mehr alS 2 Ders. obne
und mtt Riickfahrt »ach
Zone I
Am Tage
und
bei Nacht
Die Nachtzeit umfaßt bie Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.
Wartezeit: für je 2 Minuten iv somit 3.— Ä^e in der
Stunde. Die Berechnung crfvlgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Zuschläge: Fvlgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:
1.
2.
3.
Dei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25
Bei Fahrten, die außerhalb der Ione i beginnen und enden
"lso bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu-
schlag in Höhe vvn 1.— K^e.
Für Fahrten nach Wirtschaft zur Philosophen, i
höhc, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg I
und deren höher gelegenen Umgcbung, nach s
dem Klingenteich oberhalb der Straße Untcr
der Schanz und nach dieser Straße selbst >
Sp,j . .
1 u. 2 Personen
50
mehr als 2 Pers.
i.—
. . i.—K^e
. . 1.50
Kohlhof, Molkenkur, Speyerershof s ^Ad ^Personen 2.^ ^e
l 1 und 2 Personen.3.—
Rvnigituyi ^ ^ehr 2Personen ....... 4.—K.«
Bei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläg« Ziffer 3 «eg.
Gepäckbeförderung: bis 10 kx frei, io—25KZ . 25^
je weitere (auch angefangene) 25k§ ...... . 25
Kleintiere das Stück ..25^
Kt^rfahrpreise: i Kind unter io -- Bcgleitung
Erwachsener frei, je 2 Kinder unter 10 Jahren stehcn einem
Erwachsenen gleich.
Grenzpunkte: i. Zone i: Iiegelhäuser Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaligcr Weißer Uebergang in der Schlierbachcr Land-
straße, Schlvß-Wolfsbrunnenweg östliche Ecke Klingelhüttcnweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Friedhof — Krematorium, Römcrstraße Ccke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wieblinger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter,
bahngleis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, FriedenSstraße,
Mühltalstraße Ecke Dergstraße.
2 GebirgSanfang: HauSackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des FriedhvfeS, Albert,
Ueberle/Straße.
Die Umschaltsng in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten ersvlgen.
Die Fahrgäste haben alS FahrpreiS «nd Zuschlag nur diejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
crrikanzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet «er-
den, wenn dcr Droschkenführer sich am BestellungSort gemeldet hat.
Fahrten nach auSwärtS, b. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen der freien Vercin-
barung.
8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS Tarifs ist an der Jnnenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wer-
den, svwcit nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen ver,
wirkt sind, gemäß 8 148 Ziff.8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
odrr mit Haft bestraft.
MrdedroWentarif für die Etadt Seidelberg
Zeltfahrte«.
Fahrzeit 1 und 2 Personen
V«Stunde 1.20
V-Stunde i.80
V. Stunde 2.50
i Stunde 3.— K^e
Jede weitere Viertelstunde —.75
3 und 4 Personen
i.50
2.— Ä.«
3 —
4.—sr^e
1.—K.«
Für Fahrten innerhalb deS StadtgebieteS darf für leere Rück-
fahrt nichts bercchnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den
Dorortcn Schlierbach, Iicgelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälste des Fahrpreises der Hinfahrt.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V- Stunde Aufcnthalt an jedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die AufenthaltSzeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi,
gungen: Hin, und Rückfahrt.6.— Ä^e
O. Fahrten übrr bie Dororte hinan-,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rohrbach und
Zicgclhausen, svwie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Vereinbarung.
8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf die Zahl -er Persvnen.
»)Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein,
schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12.—A^e
2. Schloß, einfachc Fahrt.4.—K^e
Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7 — K.«
3. Schlvßhotel, einfache Fahrt.5.-—K^e
4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt .... 8.—L«
Hin- und Rückfahrt.10.—
5. Schlvß—Molkenkur—Kohlhof, einfache Fahrt - 15.—
Hin- und Rückfahrt.18 —
6. Phrlosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7 —K^e
7. Pbilosvphenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-
fahrt.12 —K^e
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin,
und Rückfahrt.15.—K^e
0. Gepäck.
Gepäckstücke von io k§ aufwartS kosten baS Stück . . . SO Hzl.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr,
zeug wird besonderS berechnet.
8. Nachtfahrten.
Für Fahrtrn von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50»/« ein
?. Allgrmein« Bestimmungen.
Die vvrstehenden Taxvorschriften gelten nur für die Bestel-
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegen der freien Dereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnunz deS Fahr,
preiseS ab Haltestelle.