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Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland: Von einem Staatsmanne — [S.l.], 1798 [VD18 12052043]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29625#0013
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d
Nicht nur ist Frankreich durch seine sreye
Verfassung ungleich mächtiger geworden,
als cs vor derselben war, sondern überdcnr
haben sich die Umstände zu Destschlands
Nachtheil ungemein geändert.
Der Kaiser, als Besitzer des Burgundi-
schen Kreises, hatte ei« ganz eignes Privat-
Jnterssse bas Reich zu schützen. Gegenwär,
tig , da er sie abgetreten hat, ist dieses gar
anders geworden. Der Kaiser kann aller,
dings, da er Erfahrungen hat, wie wenig
sich die mächtigen Fürsten an ihre Reichs»
ständischen Verbindlichkeiten in einem Reichs-
kriege binden, es für sein Interesse in Zu,
kunft dienlicher erachten , nur sein schuldiges
Reichscontiugenk zu stellen. Und da dir Gr«
fahr nie einen andern, als gerade den Theii
von Deutschland treffen kann, bas von ollen
Zeiten her mehr gegen als für feine Pflichten
handelte; das in den letzten schweren Zeiten
sich von allen Lastrn rines beschwerlichen
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