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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 20.1902

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Nr. 4
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Bach, Max: Die angeblichen Bilder Holbein des Aelteren im Dom zu Augsburg, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15935#0051

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42

demnach int Jahre 1504 ca. 40 Jahre
alt gewesen und etwa 1404 geboren sein.
Etwas schwieriger ist die Lösung der Frage
nach dent Alter seiner beiden Söhne. Man
hat früher, als man das Geburtsjahr
Holbeins des Jüngeren auf 1495 fixirte,
den jüngeren Knaben auf acht- bis neun-
jährig taxirt, später, als das Jahr 1497
beliebt wurde, hat man das Alter des
Jungen herabgesetzt. Ich glaube, daß die
letztere Rechnung das Nichtige getroffen
hat und wir einen Knaben von sechs bis
sieben Jahren vor uns haben; dieses
Alter würde daun ungefähr zu der Zeich-
nnng des Kupferstichkabinets in Berlin
stimmen, welche allerdings schon von 1511
datirt, die betreffende Ziffer jedoch so un-
deutlich ist, daß ebenso gut 1514 gelesen
werden könnte.

Dent älteren Bruder Antbrosius darf
man ein Alter von 12—14 Jahren bei-
messeu. Auch daraus Schlüsse auf die
Zeit der Verheirathung Holbeins ziehen
zu wollen, ist vergeblich und würde zu
endlosen Verwirrm'rgen führen.

Noch ein weiteres Datum steht uns
aber ztir Berfüguug, ich meine die Notiz
im Zunftbuch der Maler, wo es aus
Blatt 35a heißt: „Item Holbain hat sein'
Knab vorgestellt mit Namen Steffan Kriech-
bannt von Passau am Sonntag, da man
den Zunftmeistern schenkt in dem Jahr
1496 *). Bischer und nach ihm Stoedtner
nehnten an, dieser Zeitpunkt beziehe sich
auf die abgelaufene Lehrzeit von drei
Jahren, man müßte also das Jahr 1493
als dasjenige ansehen, wo der Lehrling
eingetreten ist, was ja ganz schön zu dent
angeblich 1493 gefertigten Weingartener
Altar stimmt. Ich gebe darin also Herrn
Df. Schröder vollkommen Recht, wenn er
das genannte Jahr nicht als Zeuge für
ein jugendliches Alter von 20 Jahren
gelten lassen ivill; nach dem eben Borge-
brachten muß Holbein damals schon ca. 30
Jahre alt gewesen sein.

Anders verhält sich's aber mit den
sonstigen Dokumenten seiner Thätigkeit
zwischen 1494 und 1500. Aus den Steuer-
listen ergibt sich, daß Holbeiu in den beiden
ersten Jahren seines öffentlichen Auftretens

') Bischer, „Studien zur Kunstgeschichte" Seite
538 f.

im Quartier „vom Diepolt" wohnte und
zwar in der Miethe bei Haus Ruprecht
Beck. Er versteuert 1495 45 clv. 63 dn.'),
was einem Einkommen von 8400 dn.
entspricht. Die Steuer bleibt auf derselben
Höhe für die nächsten Jahre, vermindert
sich aber im Jahr 1497 auf 30 und 42
Denare, und steigt im nächsten Jahr
plötzlich auf fast das Doppelte. 1499 und

1500 ivird wieder die gleiche Summe
verrechnet?). Zwei Jahre wohnt Holbein
im Quartier zum Diepolt, dann zieht er
iit's Quartier „zunt Schlachtenbad", dort
wird seit 1498 auch seine Mittler aufge-
führt, welche aber bloß das Wachtgeld
mit 30 Den. zahlt. Holbein zahlt 1501
bis 1503 je 1 Pfund 15 Den., was eiuent
Einkommen von 166^/» fl. entspricht. —

1501 findet sich der Eintrag: „sein Mutter
stat bei Morhauvt 6t. 30 4", Stoedtners
Meinung, Holbein habe in diesem Jahre
in Frankfurt gewohnt, ist durch nichts er-
wiesen, er zahlt auch nach wie vor seine
Steuer fort, ebenso int Jahr 1499, wo
er nach einer von Herberger aufgefundenen
Urkunde8) in Ulm das Bürgerrecht er-
warb. Aus diesen, wie wir gesehen haben,
vielfach deutbaren Einträgen in die Steuer-
register darf man keine bestinunten Folge-
rungen auf die künstlerische Thätigkeit
Holbein's gründen; Vieles ist noch dunkel,
besonders auch das Fehlen aller weiteren
Angaben im Augsburger Zunftbuch der
Maler und das angebliche Bürgerrecht in
Ulm. Die vielen Gemälde, welche dent
Meister vom Jahr 1493 — 1502 zuge-
schrieben werden, sind keiuestvegs doku-

>) Die Steuerbücher sind alljährlich im Oktober
angelegt und enthalten die Rainen der steuer-
pflichtigen Bürger, nach Stadtbezirken geordnet.
Hinter den einzelnen Namen finden ivir meist
die entrichtete Steuersumine angeführt, die in
doppelter Form von beit Bürgern erhoben wurde.
Einmal hatte Jeder, ob arm oder reich, dieselbe
Kopfsteuer, das sogenannte Wachtgeld, zu ent-
richten, das nach den mehr oder weniger guten
Verhältnissen der Stadt bald 30, bald 45, bald
60 Denare für ein Jahr betrug. Daneben existirte
eine Vermögenssteuer, welche alle liegende Habe
mit '0 %, die fahrende dagegen mit 'h °/o be-
lastete. (Stoedtner S. 10/11.)

-) Hier scheinen die His'schen Tabellen nicht
ganz zuverlässig zu sein. Vergl. darüber Stoedtner
S. 39.

3) Mitgetheilt von Häßler im 9. und 10. Be-
richt des Vereins für Kunst und Alterthunt in
Ulm 1855, S. 79.
 
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