Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

DOI Heft:
[Abschnitt]
DOI Artikel:
[XI-XX]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0176
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
i64 Die gute Sache
schüft von dem erhaltenen sehend einen guten Ge-
brauch gemacht, rhur hier gar nichts zur Sache, in-
dem man niemals jene Behauptungen durchgängig
auf alle, ohne die geringste Ausnahme, ausge-
dehnt hat; — Doch können wir, an unserm Theil,
es auch nicht einmal für eine sehr rühmliche Sache
halten, daß der Zehend zur Erbauung einer Pfarr-
kirche (S. g§6) angewendet wird. —> Ein of-
fenbarer Widerspruch ist es, wenn der Verf..(S»
Z97) behauptet, daß „man mit den Heyden, so
„ man zu gewinnen suchte, immer öehäglich umge-
„ gangen sey, und dieselben bey dem Guten zu cr-
„hatten getrachtet habe," und doch gleich darauf
Verordnungen der Päbste anführt, „daß man der
„ Neubekehrten schonen, und ihnen keine ungeöühr-
„lichsiast auflegen sollte." Erhellet denn nicht aus
dergleichen Verordnungen geradezu und unläugbar,
daß man zum öfcern mir weniger Schonung
gegen sie verfahren und ihnen Lasten zur Un-
gebühr auftt leger babek
Bey Beantwortung des dritten Einwurfs,
daß durch solche gewaltsame Bekehrungen nur
Heuchler und Maulchristen gemacht worden seyen,
verstehen wir den Verf. nicht, wenn er (S. 401)
sagt: „Folglich müßte man fast von allen eine ftl-
,»che — heuchlerische Bekehrung annehmen
„welches
 
Annotationen