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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XVIII]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0205
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enthaltnett gdttl. Offcnbar^ v. Lilientbal. 201
§. 82 vertheidigt. — Um die Zeiten des Hohen-
Priesters Jaddua und der Regierung des Daritts
Codomannus zu erleben, braucht Nehemias nur
8z Jahr alt geworden zu seyn. — Uebrigens
aber ist der Verf. nicht dawider, daß Nehem. 12,
11. 12. 22 ein spätrer Zusatz seyn konnte.
Ehe wir zum folgenden Kapitel übergehen,
können wir nicht umhin, hie zu sagen, daß uns der
Plan des Vers, viel zu weikläusiig zu seyn scheint,
daher es dann sonder Zweifel kommt, daß er sich
öfters ausschreiben und wiederholen muß. Es
wäre zu wünschen, daß mit der Anfertigung einer
andern Ausgabe, die er in ankündigt, ein Aus-
zug aus diesem Werke, aber nach einem ganz an-
dern Plane, verbunden würde.
Von dem 27. Kap. worinnen die Zuverläßig-
keit der Geschichte heil. Schrift N. T. erwiesen
wird, hat nur der erste Abschnitt in diesem Bande
Platz gefunden, wovon dem ächten Alterthum, und
der unverfälschten Richtigkeit der Geschichtbücher
des N. T. gehandelt wird. Nach einigen voraus-
geschickten Anmerkungen fängt der Verf. an, das
Alterthum dieser Bücher aus ihnen selbst, und aus
dem einmükhigen Geständniß der Väter der erstem
Jahrhunderte bis §. 22 darzuthun, und widerlegt
die dagegen gemachte Einwürfe bis §. 26^
 
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