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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XVIII]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0207
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enthalten göttl. Offenbar, v. Lilienthal. 22z
Die unverfälschte Richtigkeit wird §. 42 da-
gegen verthcidigt, daß wir seit undenklichen Zei-
ten die eigenhändigen Unterschriften nicht hätten,
und §. 4z dagegen, daß man sie nicht alle in ihren
Grundsprachen zu besitzen vorgiebt, welches aber
auch vom Evangel. Matthäi aus guten Gründen
geläugnet wird. — Daß es nicht gut möglich
gewesen sey, die Schriften allgemein in allen von
ihnen gekommenen Kopien zu verfälschen, und daß
es nie weder von Juden noch Heiden, weder von
der rechtgläubigen, noch heterodoxen Kirche gesche-
hen sey, beweiset der Vers, aus Gründen und Zeug-
nissen. Wie er alle als eingeschoben verdächtige
Stücke des N.T. rechtfertigen werde, müssen wir
in den folgenden Theilen noch erwarten. Wenn
sie auch wirklich eingeschoben wären, so würde die
Integrität der Geschichtbücher gewiß nicht darun-
ter leiden, so wenig als unter einer so großen Men-
ge verschiedener Lesearten, welches der Hr. Vers,
im letzten §. gestehet. Denn wir kommen ja doch
immer, und werden auch immer mehr zur Gewiß-
heit kommen, ob diese Stücke ächt oder unächt sind;
und was schadet, wenn sie auch als unächt er-
funden werden, ihr in noch so vielen Exemplaren
geschehener Einschub. —
Wir schließen diese Anzeige güt dem Wunsch,
das Werk bald beendigt zu sehen, und empfehlen
 
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