Absicht und Ursprung der Opfer. 22z
schliessen. Es werden auch Söhnopfer in Fällen
gefordert, wo kein Verbrechen begangen, und also
auch kein Tod vcrwürkt war. Z. B. ein Weib
muste nach ihrem Wochenbette, ein Nasiräer, wenn
er sich irgend einer unreinen Sache genähert hatte,
ein Aussätziger muste ein Lamm zum Opfer brin-
gen, und fo muste ihn, wie es dann heißet, der
Priester versöhnen.
Dem allen ohnerachtet ist die Meynung von
der Stellvertretung dec Opfer überall herrschend,
aber deswegen ist sie gewiß nicht schriftmäßig, (wie
reden hier immer nach des Verf. Meynung, und
lassen uns in keine Beurtheilung derselben ein.)
Denn keine Art von Thieropfern giebt diesen Be-
grif nothwendig an die Hand.
Der Verf. geht nunmehro zu einigen beson-
dern Anmerkungen über die Opfer fort. Zuerst
über die Opfer vor der mosaischen Gesetzgebung.
Kains und Abels Opfer ist das einzige, so
vor der Sündsiuth erwähnt wird. Kain opferte
von den Feldfrüchten, Abel von der Heerde. —
Warum Gott das eine verworfen, das andere
gnädig angefehn habe, lässet der Verf. unentschie-
den. — Abels Opfer hält er für blutig, erklärt
zu dem Ende i B. Mos. 9, Z. 4 nicht für die
erste Erlaubniß, Fleisch zu essen, sondern für ein
Verbot, nichts von einem in seinem Blute gestor-
benen
schliessen. Es werden auch Söhnopfer in Fällen
gefordert, wo kein Verbrechen begangen, und also
auch kein Tod vcrwürkt war. Z. B. ein Weib
muste nach ihrem Wochenbette, ein Nasiräer, wenn
er sich irgend einer unreinen Sache genähert hatte,
ein Aussätziger muste ein Lamm zum Opfer brin-
gen, und fo muste ihn, wie es dann heißet, der
Priester versöhnen.
Dem allen ohnerachtet ist die Meynung von
der Stellvertretung dec Opfer überall herrschend,
aber deswegen ist sie gewiß nicht schriftmäßig, (wie
reden hier immer nach des Verf. Meynung, und
lassen uns in keine Beurtheilung derselben ein.)
Denn keine Art von Thieropfern giebt diesen Be-
grif nothwendig an die Hand.
Der Verf. geht nunmehro zu einigen beson-
dern Anmerkungen über die Opfer fort. Zuerst
über die Opfer vor der mosaischen Gesetzgebung.
Kains und Abels Opfer ist das einzige, so
vor der Sündsiuth erwähnt wird. Kain opferte
von den Feldfrüchten, Abel von der Heerde. —
Warum Gott das eine verworfen, das andere
gnädig angefehn habe, lässet der Verf. unentschie-
den. — Abels Opfer hält er für blutig, erklärt
zu dem Ende i B. Mos. 9, Z. 4 nicht für die
erste Erlaubniß, Fleisch zu essen, sondern für ein
Verbot, nichts von einem in seinem Blute gestor-
benen