178 Briefe über den Religionszustand
Verf. nicht, wie gewöhnlich, insgeheim, sondern
öffentlich, in Gegenwart einer auöerlesenenMenge
von Mitgliedern der Gemeine, öey der er Pre-
diger werden sollte, (die also auch, wenn er an
einen fremden Ort käme, nach Berlin reisen müß-
ten,) geschehen. An dem Ordinationsformulae
findet er verschiedenes auözusetzen. Er will, daß
der Ordinirte sich durch einen Eid öffentlich ver-
pflichten soll, seinem Amte treu zu seyn. Her-
nach wird von den Besoldungen der reformirten
Geistlichen und von der Versorgung der Prediger-
wittwen der reformirten Kirche in der Churmark,
mit darunter gemischten neuen Vorschlägen, Nach-
richt gegeben. In der Beylage zu diesem Briefe
wird die Gegenwart derDepUtirten einerGemeine
key dem Examen eines Kandidaten vor feiner
Ordination nur auf Berlin eingeschränkt und an-
gegeben, was für Fragen ihm könnten vorgelegt
, werden. Weil der Herausgeber dieser Briefe
auch nicht mit dem Ordinationsformular zufrie-
den ist, fo hat er ein anderes aufgesetzt, welches
an des älkern Stelle könnte gebraucht werden.
Den größten Theil dieser Beylage füllt die refor-
mirte Prediger-Wittwen-Cassen-Ordnung für die
Churmark Brandenburg aus.
Der sechs und zwanzigste Brief öetrift die
Religionsverfaffung des Fürstentums Halber-
stadt-
Verf. nicht, wie gewöhnlich, insgeheim, sondern
öffentlich, in Gegenwart einer auöerlesenenMenge
von Mitgliedern der Gemeine, öey der er Pre-
diger werden sollte, (die also auch, wenn er an
einen fremden Ort käme, nach Berlin reisen müß-
ten,) geschehen. An dem Ordinationsformulae
findet er verschiedenes auözusetzen. Er will, daß
der Ordinirte sich durch einen Eid öffentlich ver-
pflichten soll, seinem Amte treu zu seyn. Her-
nach wird von den Besoldungen der reformirten
Geistlichen und von der Versorgung der Prediger-
wittwen der reformirten Kirche in der Churmark,
mit darunter gemischten neuen Vorschlägen, Nach-
richt gegeben. In der Beylage zu diesem Briefe
wird die Gegenwart derDepUtirten einerGemeine
key dem Examen eines Kandidaten vor feiner
Ordination nur auf Berlin eingeschränkt und an-
gegeben, was für Fragen ihm könnten vorgelegt
, werden. Weil der Herausgeber dieser Briefe
auch nicht mit dem Ordinationsformular zufrie-
den ist, fo hat er ein anderes aufgesetzt, welches
an des älkern Stelle könnte gebraucht werden.
Den größten Theil dieser Beylage füllt die refor-
mirte Prediger-Wittwen-Cassen-Ordnung für die
Churmark Brandenburg aus.
Der sechs und zwanzigste Brief öetrift die
Religionsverfaffung des Fürstentums Halber-
stadt-