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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0356
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worden- Eben so soll es bey den Massilien-
sern gewesen feyn, bey denen sogar Gifrrränke
auf öffentliche Kosten bereiter seyn sollen, für
diejenigen, welchen die gesuchte erlaubniß, sich
selbst umzubrmgen, errheilr wurde.
Daß der Selbstmord schon von den Rö-
mern in den ältesten Zeiten verabscheuet sey,
sucht der Verfaffr mit einer Stelle ans der
Geschichte des Curqurmuo Prijcus zu bewei-
sen. Allein das finden wir nicht darin. Die
gemeinen Römer wollten sich nicht zu dem Ban
der die Unreinigkeiten abführenden Kanäle
brauchen laffen; sie brachten sich lieber selbst
nm. Dieses zu verhindern, ließ der König
die Leichname solcher Selbstmörder an Kreuze
schlagen. Dieses beweiset zweyerley; i) daß
der römische gemeine Mann den Tod einer ihm
verhaßten Arbeit vorgezogen habe, und 2) daß
diese seine Wahl und der daraus entspringende
Selbstmord nur nicht nach dein Sinn des Kö-
nigs gewesen sey. Das andre Erempel vom
Brucus und Cassius beweiset eben so wenig.
Es ist wahr, daß beyde sich nicht durch ihre
eigne, sondern durch die Hande ihrer geliebten
Freygelassenen um das Leben brachten. Allein,
daß sie die Thar von diesen deswegen hätten
verrichten laffen, um daß Verbrechen ans diese
zu wälzen, ist eine Anmerkung, die weder der
Urteilskraft noch dem Herzen des Florus,
welcher der Urheber davon ist, Ehre macht.
 
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