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Allgemeines kritisches Archiv — 4.1777

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Vierten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22477#0127
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in so fern sie vorhin in Golde bestunden, nach
wie vor einerley geblieben. Hierbey zeigt er die
Ursache an, warum die Conventionsmünze, ob
sie gleich am innern Gehalt des Leipziger Fusses
vermindert sey, dennoch einerley Werth in Gold
behalten habe. Endlich beweißt er, daß die Ein-
nahme der Landesherrlichen Kassen im Chur-
fürstenkhum Braunschweig durch Einführung
des Hannöverischen Kassengeldes Vermehrer und
ihre Ausgaben vermindert seyn. Die Einnah-
me und Ausgabe der öffentlichen Kassen der
Landschaften, Städte, Kirchen und Gemeinen
verhalt sich bey schwerem und leichtem Gelds
auf gleiche Weise als die Einnahme und Aus-
gabe der Landesherrlichen Kassen. Im dritten
Kapitel zeigt er, daß die Bedienten des Staats,
Kapitalisten, Gläubiger sowol als Schuldner,
imgleichen die Landwirrhe, bey dem schweren
Gelde sich besser befinden, den ärmern Tagelöh-
nern und Arbeitern aber jeder Münffuß gleich-
gültig sey. Für die Handwerker, Manufnktu-
riers und Kaufleute in Teukschland überhaupt
genommen, halt der Vers, einen schwerem
Münzfuß für vortheilhafrer, und merkt an, daß
bey entstehender Theurung für Korn und an-
dere unentbehrliche Waaren bey einem leichten
Münzfuß mehr Geld aus dem Lande gehe, als
bey dem schwerem. Er erkennt freylich, daß
eine Nation, welche einen leichtern Münzfuß
bey sich einführr, die Manufakrurwaaren wohl-
feiler verarbeiten könne, als eine andere bey
schwe-
 
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