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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0020
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ria Theresia, gezeigt wird, bey welcher letzten
auch die Nebenfrage untersucht wird, ob eine
Königin von Böheim ihre Chur- und Wahl-
Stimme selbst führen, oder ihrem Gemahl auf,
tragen könne? Die Vermahlung mit einer Kö-
nigin, giebt zuweilen Gelegenheit, daß der Ge,
mahl von den Reichsständen zum König erwählt
wird; oder daß die Königin ihm die Regierung,
mit Bewilligung der Stände, abtritt; davon
hier die Beyfpiele der Gemahle der polnischen
Königin Hedwig, der schwedischen Königin Ul-
rica Eleonora, der Anna von Ungarn, Gemah-
lin Erzherzogs Ferdinand, und der Maria Toch-
ter Jacobs des zweyten, angeführt werden. Die
Vermählung einer Königin mit einem nachge-
bornen Prinzen ihres oder eines andern Hau-
ses, ändert in desselben Zustande und Verhälr-
niß eigentlich nichts, welches hier auch durch
Beyfpiele erläutert wird. Seltener, aber am
unbedenklichsten und unnachtheiligsten, sind
die Vermählungen regierender Königinnen mir
blossen Privatpersonen, Herren vom Stande,
Edelleuten aus der Nation, wie das Beyspiet
der Königin Maria von Schottland beweiset.
Zuletzt redet der Hr. Vers, von fehlgeschlage-
nen Vermählungs-Absichten der schwedischen
Königin Christina, vornemlich aber von dem
Vorschläge, daß sie sich mit dem Churfürsten
zu Brandenburg, dem großen Friedrich Wil-
helm, vermählen solle, welcher durch die Ränke
der Grossen in Schweden vereitelt wurde. Aus
allen
 
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