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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0198
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Adam Friedrich/ Bischofs zu Bamberg
und Würzburg, auch Herzogs zu Fran-
ken rc. von HöchstJhro Fürst!. Würz-
burgischen Fürst!. Landesregierung zu-
sammengetragen , mit einem vollständi-
gen Register versehen / zu jedermanns
Wissenschaft, Nachachtung und Ge-
brauch in Druck erlassen. Erster TheiL.
Würzburg, 1776. fo!. 788 Seiten.
O si. 24 kr.)
Wir sind vielleicht die ersten, welche den
Leser mit dieser wichtigen neuen Statutensamm-
lnng bekannt zu machen das Vergnügen Haben.
Dieser erste Theil enthalt 510 lange und kurze
Verordnungen, welche vom Jahr 1546. bis
1728- sind publicirr worden und jetzt noch als
wirkliche Gesetze gelten. Durch die Länge der
Zeit waren viele derselben theilö unbekannt ge-
worden, theils nicht mehr zu haben gewesen.
Um so viel schätzbarer ist daher die gegenwärtige
Sammlung, in welcher der jetzige Fürst-Bischof
alle jene einzelne Gesetzgebungen in ein vollstän-
diges dorpu8 bringen ließ, und demselben in
einer Verordnung vom 21. Decemb. 1776» die
Kraft eines noch jetzt geltenden Gesetzbuchs er-
theilte, wodurch also alle diese Oecrera, lVIan-
clsra, und Ordnungen bis auf vorbehaltne Ab-
änderung für beständige, fürwährende Landes-
gesetze anerkannt, und den Ober- und Uncerge-
richrs-
 
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