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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0219
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Dieses ist der erste Thcil einer Schrift, wel-
che die Lehre von der Kammergerichtevisitation
in ihrem ganzen Umfange (denn der Mangel an
solchem Buch hat den Herrn Verfasser bewogen
diese Bogen zu schreiben) abhandeln soll. Die-
ser erste Theil liefert daher blos die Geschichte
der bisherigen K. G. Visitationen, und der
zwcyte soll erst von dem Geschäfte einer Visita-
tion handeln. Der Herr Verfasser hat seine Ge-
suchte in sechs Abschnitte eingecheilt. Der
erste gehet bis auf das Jahr lsZ2. der zweyte
bis i s4Z der dritte bis 1600. der vierte bis auf
den jüngsten Reichsabschied, der fünfte bis i?66
und der sechste endlich bis auf den 8- May 1776
als den Trennungsrag der letztem K. G. Visi-
tation. Schon im Jahr 1507 wurde an eine
K. G- V sitation gedacht, und daher in dem
N Abschied von diesem Jahr verordnet, daß die
sechs Jahre über, auf welche das K. G. und
dessen Unterhaltung bewilliget worden war, zu
Ausgang eines jeden Jahrs sich ein Churfürst
und ein Fürst nebst den Kayserl. Commissarien
an dem Ort des K. G zur Visitation einfmden
sollten, und daher war im Jahr 1508 die erste
K- G. Visitation. Da im Jahr 1512 das
Kammergericht wiederum auf 6 Jahr verlängert
worden ist, so wurde zwar dabey nichts wegen
der K. G. Visitation erinnert, indessen aber
doch im Jahr 1515 und 1517 gehalten. Von
dieser letztem Visitation ist der erste bisher be-
kannte K. G. VisilalionSabschied, und glaubt
dee
 
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