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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0236
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22O

Reckt qm gefällt uns der letzte Abschnitt in der
izteu Frage. Wenn es Fr. 14. heißt: Wer
die Lehre Jesu als wahr annimmt und be--
folgt/ der heißt ein Christ, so ist in dieser
Destmtion der Christ überhaupt wohl mir dem
rechtschaffnen thätigen Christen verwech-
sele Daß bey dem Äercrauen auf Gott Fr.
i8- auch des Zutrauens zu seinen Geboten ge-
dacht ist, hat unser» ganzen Beyfall; aber die
Benennung, beständiges Gebeth, die in
dieser Frage auch vorkömmt, scheint uns etwas
unbequem. Richtung der Seele auf Gott ist
noch nicht Gebeth. Hierbey empfinden wir
etwas mehr, als bey sener, das sich aber nicht
recht beschreiben laßt. Es ist hierzwischen eben
der Unterschied, der sich zwischen dem lebhafte-
sten Andenken an einen Freund, und zwischen
dem Umgang mit ihm, befindet. Die Lehre
Vom beständigen Gebeth, um dies beyläufig zu
sagen, finden wir überhaupt nicht in der Bi-
bel- — Der Ausdruck, glaube an Gott/
ebendaselbst, hieße auch wol besser, glaube an
die Gebote/ Verheissungen/ Liebe Gdt^
tes. —- Die 2sste Frage wäre etwas be-
stimmter so auszudrücken/ welches ist in der
Lehre Jesu das Grundgesetz der Pflichten
gegen uns und andere? — Die Erklä-
rung der Demmh Fr. zi. betrifft nur eine Er-
weisung derselben. — Erstattung des un-
gerechten Guts halten wir für unerläßliche
Pflicht, weil so lange, als diese unterbleibt,
die
 
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