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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Drittes Heft
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Köhler, Ulrich: Documente zur Geschichte des athenischen Theaters, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0255
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ZUR GESCHICHTE DES ATHENISCHEN THEATERS

235

Hiernach scheint es mir klar, dass bei der Uebernahme der
Choregie dnrch den Demos die Leistungen der Choregen auf
den einen Agonotheten übertragen worden sind. Den Chore-
gen hatte ohgelegen die Chöre zusammenzubringen, einüben
zu lassen und für die Aulführung auszustafhren; ferner die
Siegesdenkmäler aufzurichten. Gewiss Hessen sie die Feier-
lichkeit auch nicht vorübergehen ohne Opfer darzubringen.
Der Geschäftskreis der Agonotheten, welche die Fürsorge für
alle auftretenden Chöre übernahmen, wurde dadurch aller-
dings ein sehr umfangreicher, aber schon die Choregen hatten,
wenn sie verhindert gewesen waren, ihre Zuflucht zu Gehül-
fen und Stellvertretern genommen, die von den Phylen be-
zeichnet oder von ihnen selbst frei gewählt worden waren
(Antiph. 7?. T. xop. 12. 13). Unter dem alten System war die
Einübung und Ausstattung der Chöre für die grossen Staats-
feste die Sache der jene stellenden Phylen gewesen, welche zu
diesem Zwecke unter der Aufsicht des dem Feste vorstehen-
den Staatsbeamten aus der Zahl ihrer wohlhabendsten Mit-
glieder in einer bestimmten Ordnung die Choregen bezeichne-
ten. Dieses System war lebensfähig, solange der Wohlstand
in weiteren Kreisen verbreitet und in den Bürgern der Ge-
meinsinn lebendig war. Als dies nicht mehr der Fall war
und der Reichthum sich in wenigen Familien ansammelte,
war eine Reform nothwendig. Nach dem neuen System über-
nahm das Volk die Ausrüstung der Chöre um sie einem ge-
wählten Commissar zu übertragen. Dies ist die Choregie des
Demos; dass der Agonothet aus den öffentlichen Cassen Zu-
schüsse für die zu leistenden Ausgaben erhalten habe, glaube
ich nicht*. Indess muss zugegeben werden, dass der Aus-
druck o (h/jgo; nicht folgerichtig gewählt war und zu
irrigen Auffassungen Veranlassung geben konnte.

* Dass aus der Rechenschaftspflichtigkeit der Agonotheten eine Subvention
derseiben von Seiten des Staates nicht gefoigert werden kann, darf als be-
kannt vorausgesetzt werden. Dass die Choregen Zuschüsse empfangen haben,
hat Boeckh mit Recht geleugnet.
 
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