9b(Taf.i8) 5. 5. Zu den Sätzen: Morgengabe — kuniges ban si in Ldr. I 20 § 9,
21 §11).
Farben: 1—3) abwechselnd; — 4) (weibl. Figur) Rock rot, Ge-
bände weiß; — 5) Rock grün, Beinkl. rot; — 6) Richter in den ge-
wöhnl. Grafenfarben. — Der Reif (Kranz) grün. — Buchstabe M
golden in Mennig umrissen.
= W15b5. Vollständiger (im Gegensinn) 017al (hier Fig. 6)
Abb. 6
ein kleines Stück daraus bei Büschin g, Wöchentl. Nachrichten IV
Taf. 2 Nr. 10).
Keinem Zweifel kann unterliegen, daß O den Text viel vollstän-
diger und genauer illustriert als D, wenn auch in Nebensachen,
wie dem Fußgestell des .Richterstuhles der Zeichner von N aus
Eigenem hinzugetan haben mag. Die Morgengabe, wovon Ldr. I 20
§ 9 spricht, repräsentiert der Kranz (das Schapel), der diesmal
*) Auch in O (bei Lübben 20) sowie in der Quedlinb. Hs. sind die beiden §§ nicht
voneinander getrennt.
210
21 §11).
Farben: 1—3) abwechselnd; — 4) (weibl. Figur) Rock rot, Ge-
bände weiß; — 5) Rock grün, Beinkl. rot; — 6) Richter in den ge-
wöhnl. Grafenfarben. — Der Reif (Kranz) grün. — Buchstabe M
golden in Mennig umrissen.
= W15b5. Vollständiger (im Gegensinn) 017al (hier Fig. 6)
Abb. 6
ein kleines Stück daraus bei Büschin g, Wöchentl. Nachrichten IV
Taf. 2 Nr. 10).
Keinem Zweifel kann unterliegen, daß O den Text viel vollstän-
diger und genauer illustriert als D, wenn auch in Nebensachen,
wie dem Fußgestell des .Richterstuhles der Zeichner von N aus
Eigenem hinzugetan haben mag. Die Morgengabe, wovon Ldr. I 20
§ 9 spricht, repräsentiert der Kranz (das Schapel), der diesmal
*) Auch in O (bei Lübben 20) sowie in der Quedlinb. Hs. sind die beiden §§ nicht
voneinander getrennt.
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