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nicht „übernächtig" ist. Es folgt das Übersiebenen: 6 Eidhelfer
schwören „auf" den Heiligen (vgl. oben 298). Scheinbar hinter
ihnen, gemeint ist neben ihnen, schwört der Kläger (Fig. 2), auf
den einer der Helfer (Fig. 3) mit der 1. Hand weist, zum Zeichen,
daß er dessen Schwurgenosse ist (vgl. oben 299). Er trägt nicht
die gleichen Farben wie der das Gerüft schreit. Vielleicht beruht
das auf dem Versehen eines Kopisten. Möglicherweise ist er aber
auch von Anfang an als eine andere Person gedacht, falls nämlich
bei Mehrheit von Klägern nur einer (unus ex propinquis wie bei
den Friesen, J. Grimm, RAM1520) das Gerüft zu schreien, ein
anderer den Eid zu leisten brauchte. Die Aufstellung der Helfer ist
diesmal anders als in 19 b 1, 20 a 4 und 20 b 3. Alle sechs stehen in
einer und derselben Reihe, der Hauptschwörer neben ihnen. Dar-
über s. oben S. 84.

Dem Richter gebührt, da er über Ungericht zu richten hat, das verfestung
Gerichtsschwert wie in O. Unter dem Redegestus (? besser wohl
einem Gelöbnisgestus) spricht er die „Verfestung" d. h. die vor-
läufige kleine Acht über den Beklagten aus. S. Handgeb. 217, 196.

5 und 6. Zu Ldr. I 70 § 3—71: 7s aber der richter — al zu hant. 2ib(Taf.42)5,6.

Farben in Nr. 5:1) Rock lichtbraun, Beinkl. rötlich; — 2) Rock
von Rot und Grün in Weiß quergestreift, Beinkl. weiß mit gelben
Schrägstreifen; — 3) Rock rot, Beinkl. grün; — 4) Rock blau und
rot gestreift, Beinkl. gelb; — 5) Rock grün, Beinkl. mennigrot; —
6) Bock rot, Beinkl. gelb; — 7) Bock braun, Hut gelb, Beinkl.
schwarz. Bildbuchstabe / blau. — In Nr. 6: 1) Bock rot, Beinkl.
gelb; — 2) Bock blau, Beinkl. rot; — 3) Rock mi parti in Rot und
Grün, Beinkl. gelb; — 4) wie Fig. 7 in Nr. 5; — 5) Graf wie oben.
Bildbuchst. W golden mit blauen Umrissen.

= W 27 b 5, 6. Mit starken Abweichungen O 37 b 3 und (im Gegen-
sinn) 38a 1: in 37b 3 r. der Fronbote (Fig. 2) sitzend und den r.
Zeigefinger aufstreckend; neben ihm steht der Kläger (Fig. 1), mit
dem r. Zeigefinger auf ihn deutend und die 1. Hand auf die Brust
legend; es folgen noch 1. der Fronbote auf dem Boten kauernd,

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