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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0375
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4. Zu Ldr. II 16 § 4: Wenne der vroncbote — dum ein lang sin. 26a (Taf. 5«4.

Farben: 1) Rock in Weiß von Grün und Rot quergestreift, Beinkl.
weiß mit gelben Schrägstreifen; — 2) Graf wie sonst. Die beiden
Gerten gelb. Bildbuchstabe W dunkelblau.

= W 30 a 4. Im Gegensinn O 45 a 4, wo der Graf den 1. Zeigefinger
aufstreckt, während er mit der r. Hand den Rockschoß aufnimmt.

Das „Königsmalter" (J. Grimm, RAA II 380, Eckert, Der KQnigDs^alter
Fronbote 691). Das „Wetten", hier wohl im Sinne von Verspre-
chen zu nehmen, findet seinen Ausdruck, indem der Fronbote
seine r. Hand erhebt (anstatt einer richtigen Gelöbnisgebärde,
Handgeb. 189) und der Graf seinen Rockschoß aufnimmt (a. a. O.
237). Das Fingerstrecken des Grafen in 0 wird als Befehlsgestus
besser sein als der leere Redegestus seiner 1. Hand in D. Von dem
Malter Hiebe, das dem Fronboten aufgezählt werden soll, läßt
uns die abkürzende Manier des Illustrators nichts sehen. Indem
er „das Mittel für den Zweck setzt" (Bd. I Einleitg. 24) zeichnet
er nur das Strafwerkzeug, die Gerte — auffälligerweise in 2 Exem-
plaren — hin, die der Illuminist falsch koloriert hat.

5 und 6. Zu Ldr. II 16 §§5, 6: Welch man — halben wergelde. 26a(Taf.5i)5,6.

Farben: 1) Rock grau, Beinkl. rot; — 2) Rock rot, Beinkl. grün;
— 3) Rock grün, Beinkl. rot; — 4) Rock von Grün und Rot quer-
gestreift, Beinkl. dunkelgrau; — 5) Rock rot, Beinkl. grün; —
6) Rock grau, Beinkl. gelb; — 7) Rock grün, Beinkl. gelb; —
8) Rock grau, Beinkl. gelblich. Bildbuchstabe W blau, E Mennig.

— W 30 a 5, 6. Im Gegensinn O 45 b 1, wo die Figuren mehr zu-
sammengeschoben und der erste Bußempfänger handlos das Geld
im Armstummel trägt.

Naiv suchte der Bildner die verschiedenen Verstümmelungen, Verf,üm-
für die Buße gegeben werden muß, zu veranschaulichen. Die büßen
Finger- und Zehenverletzungen hat er übergangen, so daß der
Buchstabe E in Nr. 6 irreführend ist. Wahrscheinlich gehörten
wie in O die 8 Figg. ursprünglich nur einem einzigen Bild an. Fig. 3
erweist sich in D nicht nur am Auge verletzt und der r. Hand be-

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