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breiten grünen und dreimal schmalen roten Querstreifen; beim'
Grafen wie in Nr. 1—4. Bildbuchstabe C dunkelblau. Viel stärker
abweichend sowohl von D als von H O 47 b 2, weswegen ich hier
ein Faksimile vorlege:

Abb. 15

zuge- Sofort sieht man, daß O sehr viel vollständiger ist als die Y-

schobener 1 "

Zeugeneid Gruppe. Diese folgt dem Text bloß bis zu den Worten he en bedarf
vbev en keins gezuges me. O hingegen illustriert auch noch den
nächsten Satz. Außerdem ist O altertümlicher und dem Geist von
X näher mit der doppelköpfigen Gestalt 3 und der dreiarmigen
Fig. 4. Augenscheinlich wurde in Y die ganze Komposition umge-
arbeitet, was ihr zwar zu künstlerischem, nicht jedoch zu sach-
lichem Vorteil gereichte. Wir gehen daher von O aus und haben
es also nicht mit 7, sondern nur mit 5 handelnden Personen zu
tun. Unter diesen erklären sich drei leicht, nämlich der Graf
(Fig. 5), der vor ihm Kniende (Fig. 4) und der hinter diesem
Stehende (Fig. 3). Fig. 3 ist die Partei, die mit lauter Stimme ihrem
Gegner (Fig. 4) den Zeugeneid zugeschoben hat. Der letztere kauert

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