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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0437
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des Zeichners, der Hirt darf nicht schwören. Der Kläger hat näm-
lich die „Urkunde zweier Mannen" (Figg. 3, 4), die als Zeugen be-
reitstehen (so besonders deutlich in 0) und schon mit den Hän-
den auf den Hirten weisen. Deswegen muß dieser das getötete Tier
vergelten, was er mit der r. Hand in die linke des Gegners tut. —
Über die hinweisende Hand im Zeremoniell der Zeugenaussage
s. Handgeb. 205.

33a(Taf.65)

1. Zu Ldr. II 56 § 1: Welch dorf — vestenen vor der vlut. 33a (Taf. 65) i.
Farben: 1—3) Kleidung braun. Gebäude blau. Zaun grün. Bild-
buchstabe W golden in Mennigumrissen.

= W39al. Stark abweichend H9al (27X1X1) und 0 58al: 2
bzw. 3 Männer sind damit beschäftigt gegen die 1. herandrängende
Flut aus viereckigen Stücken einen im Profil pyramidalen Damm
zu errichten; hinter ihnen r. ein (in O umfriedetes) Gebäude mit
geöffnetem Tor. — Farben in H: das Gebäude gelb mit rotem
Dach und grünem Torflügel; Fig. 1) Rock weiß mit roten Quer-
streifen, Beinkl. grün; — 2) Kleidung gelb; die viereckigen Stücke
im Damm abwechselnd gelb und grün; das Wasser bläulich; Bild-
buchstabe W grün.

D ist mangelhaft, da hier Wasser und Damm ausgeblieben. Aber Deichbau
mit O hat D die Dreizahl der Figuren und den Zaun gemeinsam.
Zur Rekonstruktion von X sind also alle 3 Hss. notwendig. R. das
„Dorf", repräsentiert durch ein Holzhaus mit Ziegeldach und cha-
rakterisiert durch den geflochtenen Dorfzaun (Gl. zu II 55). Drei
Bauern (in D an der Kleidung kenntlich) arbeiten am Damm, den
sie zum Schutz der von 1. herandrängenden Wasserflut aus Gras-
soden und Steinen aufschichten. Das Aufgebot der Deichpflich-
tigen und die Bestrafung der Säumigen sind übergangen.

2. Zu Ldr. II 56 § 3: Welch wort — ab he vortrugit. 33a (Taf.65)2.
Farben: das Gewässer blau, Weiden und Ufer gelb, der „Baum"

grün.

= W 39a 2. Ähnlich H 9a 2 {TD. IX 2), wo aber nur der Werder

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