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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0513
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Schelters sind die „zwei seiner eigenen Mannen", mit denen er den
„eingeborenen Eigenmann auf den Heiligen behält". Das Bild ge-
hört folglich zu § 3 des Art. 32, und die „Eidesschelte" ist nur sub-
jektiv-symbolisch zu nehmen als Verlegung des Eides, durch den
der Gefesselte sich frei schwören möchte. Ebenso subjektiv-sym-
bolisch gemeint ist auch die Fesselung. Sie veranschaulicht bloß
die Behauptung des Klägers, der Beklagte sei sein Eigenmann. Es
wäre undenkbar, daß im Freiheitsprozeß der Kläger den gebun-
denen Beklagten vor Gericht führt.

3. Zu Ldr. III 32 §§4, 5 [= XXXIII]: Spricht en ein andir herre 4ob(Taf.8o) 3.
an — vorlegt iren gezug.

Farben: 1—7) Röcke zwischen Rot, Grün, Blau, Beinkl. zwischen
Grau, Gelb, Rot, Grün wechselnd; — 8—14) Röcke, soweit sicht-
bar, zwischen Rot, Blau, Grün, Beinkl. zwischen Grün, Blau Rot
wechselnd; — 15) (Graf) wie in Nr. 1, 2. Bildbuchstabe S golden
in Mennigumrissen.

Abweichend H16b3 (TD. XVIII 7) mit 12 Figg. in 3 Gruppen,
keine Gerichtsperson. Am Reliquiar steht 1. ein durch das Herren-
schapel Ausgezeichneter (Fig. 10), der seine r. Hand zum Schwur
erhoben hat und mit der 1. nach unten deutet; hinter ihm 2 andere
Männer (Figg. 11, 12), von denen einer ebenfalls mit der 1. Hand
abwärts zeigt, ihm gegenüber (r.) 7 Schwörende (Figg. 3—9) in
2 Reihen (3+4); einer von den 3 in der vordem Reihe (Fig. 9) er-
greift die Schwurhand des Herrn am Gelenk; hinter den 7 Schwö-
renden stehen ein bärtiger Mann (Fig. 1) und eine Frau (Fig. 2),
die ihre Hände auf Schulter und Arm des vor ihnen stehenden
Flügelmannes der zweiten Schwörerreihe legen. Sowohl von D
wie von H abweichend 0 71a 2, 3: in Nr. 2 (mit 9 Figg.) steht 1.
vom Reliquiar ein Mann im Herrenschapel, seine Hand auf das
Heiltum legend, hinter ihm ein Begleiter, der seinen r. Zeigefinger
aufstreckt, gegenüber ein ebenfalls durch das Herrenschapel Cha-
rakterisierter, der mit seiner R. die Schwurhand des Gegners er-
greift und mit seiner L. schwört, hinter ihm 6 Folger, die, soweit

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