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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0014

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Einleitung.

1828), Wer sehe, Beschreibung der Gauen zwischen Elbe, Saale und Unstrut etc.
(Hannover, 1829), Böttger, Diöcesan- und Gaugrenzen (Halle, 1875), — so verschieden,
dass sich, um zu einem sicheren Eesultate zu gelangen, eine sorgfältige Prüfung der-
selben nöthig machte. Diese wurde auf Grund der unten näher beschriebenen Unter-
suchung*) bewirkt, und danach sind die Lage, der Umfang und die Grenzen der betr.
Gaue berichtigt worden, so dass sie in nachbeschriebener Gestalt vor uns stehen.

*) Die Gaue wurden in der Kegel nach natürlichen Grenzen, nach Gebirgen, Thälern,
Flüssen und Wäldern gebildet. Welche Ortschaften aber einst in einem bestimmten Gaue lagen,
lässt sich heute nicht ohne weiteres angeben, da sich keine Verzeichnisse von jenen Orten vorfinden,
vielmehr in Urkunden nur einige wenige derselben als in diesem oder jenem Gaue gelegen angeführt
werden. Diesem Mangel lässt sich nur aus den Archidiaconatsregistern abhelfen, d. h. aus
den Eegistern, in welche alle zu einem Archidiaconat resp. Decanat (sedes) gehörigen Orte ein-
gezeichnet wurden, und von welchen sich wenigstens noch zwei erhalten haben.

Bei der Bildung geistlicher Sprengel, Diöcesen, gab man diesen nämlich meistens dieselben
Grenzen, welche die schon bestehenden Gaue hatten, indem der Vorstand eines Gaues, Gaugraf,
und der einer Diöces, Archidiacon, Decan, gesetzlich Hand in Hand gehen mussten, und es
deckten sich somit, wenigstens in der Begel, die Grenzen der Gaue und der Diöcesen. Die in einem
bestimmten Gaue gelegenen Orte waren mithin dieselben, aus welchen die in denselben verlegte
sedes bestand, und man lernt daher aus dem Verzeichnisse der Orte einer sedes auch die eines Gaues
kennen. Wird also in einer Urkunde auch nur ein Ort als in einem bestimmten Gaue liegend be-
zeichnet, und ersieht man aus dem Archidiaconatsregister, zu welcher sedes derselbe gehörte, so darf
man in den meisten Fällen annehmen, dass auch die übrigen Orte jener sedes in ebendemselben
Gaue lagen. — Ein Beispiel möge dies veranschaulichen. In einer Urkunde von 1128 werden die
Orte Huson und Bercha (Berka) als im Wippergau gelegen bezeichnet; aber welche andere
Orte noch in demselben Gaue lagen, lässt sich nur vermuthen. Aus dem Jechaburger Archidiaconats-
register ersieht man nun, dass Huson und Berka zu den Orten der sedes Jechaburg gehörten, und
so kann man annehmen, dass wohl auch die übrigen Orte dieser sedes im Wippergau gelegen haben
mögen. — Indessen konnte doch bei Bildung der sedes hier und da ein Grund vorhanden gewesen
sein, denselben einen oder mehrere Orte aus einem andern Gaue einzuverleiben. Und dies war auch
in der That der Fall. Zur sedes Jechaburg gehören auch die Dörfer Thalebra, Hohenebra,
Oberspier und Niederspier, und demzufolge müsste man sie auch zum Wippergau rechnen,
was Böttger a. a. 0. auch wirklich thut; allein dem steht der Umstand entgegen, dass man die
Gaue nach natürlichen Grenzen bildete, die genannten vier Dörfer aber von dem Wipperthale, der
eigentlichen Stätte des Wippergaues, durch den dort über eine Stunde breiten Höhenzug der Hain-
leite getrennt sind. Dass aber das Archidiaconat Jechaburg jene Orte gleichwohl in die sedes Jechaburg
aufnahm, hat unzweifelhaft seinen Grund darin, dass wenigstens die beiden erstgenannten mit Jecha-
burg in kirchlicher Beziehung sehr eng verbunden waren. — Bei gleicher Berücksichtigung der natür-
lichen Grenzen der Gaue wird man sicherlich auch Schersen, welches Böttger a. a. O. zum
Nabelgau rechnet, zum Wippergau zu rechnen haben, indem das Thal, in welchem jenes liegt,
nach dem Wipperthale ausmündet, während es vom Nabelgau durch einen kleinen Höhenzug ge-
schieden ist.

Eine andere Abweichung von der Annahme, dass Diöcesan- und Gaugrenzen sich immer deckten,
findet sich bei den sog. vier Engelsdörfern, von denen drei — das vierte, Kirchengel, gehört
keiner Jechaburger sedes an — unter den zur sedes Greussen gehörigen Ortschaften verzeichnet
stehen und demgemäss zum Altgau gehört haben müssten, zu welchem Böttger a. a. 0. sie auch
rechnet. Gleichwohl gehören sie sowohl nach ihrer Lage, als auch besonders nach ihrem Namen
dem Gau Engilin an; denn wer könnte wohl bezweifeln, dass Wester-Englide etc. einst dem
Gau Englide (Engilin) angehörten?

Ebenso rechnet Böttger a. a. 0. die Dörfer Urbach und Grossmehlra zum Gau Eichs-
felden, weil sie der sedes Görmar angehören, deren übrigen Orte einst in jenem Gaue lagen;
gleichwohl wird Urbach in einer Urkunde von 966 ausdrücklich zum Altgau gerechnet und beide
Orte sind durch einen Höhenzug vom Gau Eichsfelden geschieden, gehören somit unzweifelhaft zum
Altgau.
 
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