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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0028

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16

ßadra und die Domaine Numburg.

und anderer Gottesdienste zu beschwerlich war, so wandten sich die Bewohner von B.
1318 an das Stift Walkenried, dem sowohl ihre Capelle, als auch die Kirche zu Stein-
thaleben unterworfen waren, mit dem Gesuche, bei dem Erzbischof von Mainz dahin
wirken zu wollen, dass ihre Capelle aus jenem Abhängigkeitsverhältnisse befreit und
das Recht einer Pfarrkirche ertheilt würde. Der Erzbischof genehmigte das Gesuch,
und in seinem Auftrage vollzog 1320 der Decan Friedrich des heiligen Kreuzstiftes zu
Nordhausen die Trennung der beiden Gotteshäuser und weihete die Capelle zu B. zu
einer Pfarrkirche.

Damals bestand letztere nur aus dem unteren Räume des Thurmes und einem
kleinen Vorbau an der Westseite derselben, welcher 1590 erweitert und verlängert
wurde. Die Dachlage des erneuten Anbaues erkennt man noch jetzt an dem Thurme.
Gegen das Ende des folgenden Jahrhunderts war die Kirche, samt dem oberen Theile
des Thurmes so baufällig, dass man ernstlich an einen Neubau denken musste, zu dem
es aber gleichwohl erst 1721 kam. Die neue Kirche baute man neben dem Thurm,
so dass sich dieser in der Mitte ihrer Südseite befindet.

Von den drei Kirchenglocken mit 1,1,—0,96 und 0,70 m Durchmesser ist
die grosse von hohem Alter, wie aus ihrer Inschrift hervorgeht (s. Fig. 2).

Fig. 2.

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Die mittlere wurde 1817 von Braun in Wasserthaleben und die kleine 1748 von
Joh. Arnold Geyer in Nordhausen gegossen.

Das Dorf B. gehörte im zwölften Jahrhundert zu den Besitzungen des Herzogs
Heinrich des Löwen, von dem es an seine Söhne Heinrich und Wilhelm, Pfalz-
grafen am Rhein kam. Nach einer Urkunde von 1197 genehmigen letztere, dass
Albert von Salza zwei Hufen Land daselbst um 19 Mark an das Stift Walkenried
verkauft. Im folgenden Jahrhundert wird B. sächsisches Pfalzgut genannt und
war im Besitz der Landgrafen von Thüringen, welche die Grafen von Beichlingen-
Rothenburg mit demselben belehnten. Im Jahre 1272 schenkt der Landgraf Albert
von Thüringen alle seine Güter zu B. dem Stift Walkenried, nachdem die mit den-
selben belehnten Grafen von Beichlingen sie zurückgegeben hatten, und 1341 verkauft
der Graf Friedrich von Beichlingen das Dorf B. an die Grafen von Honstein,
Herren von Sondershausen; 1356 wird es schwarzburgisch.

Von den Grafen von Schwarzburg wurden mit Gütern zu B. belehnt: 1417—1438
 
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