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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0063

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Greussen.

einiger älteren thüringischen Chronisten, denen Sternickel in seinerChronik von Greussen
und andere in gutem Glauben es nacherzählen, eine Burg gewesen sein, die da
gelegen habe, wo gegenwärtig der sog. Schieferhof stehe; zugleich bezeichnen sie
dieselbe als das Stammhaus der Ritter von Greussen, der nachmaligen Herren der
neuen Ansiedelung. Allein dass dieser Bericht auf bioser Vermuthung beruht, ergibt
sich daraus, dass sich in keiner Urkunde bis zum dreizehnten Jahrhundert auch nur
die geringste Andeutung von einer Burg zu Greussen findet, vielmehr erfahren wir aus
einer Urkunde von 1260, dass der Landgraf Albrecht von Thüringen, als er dem
Grafen Heinrich H. von Honstein die Erlaubniss ertheilt in den Dörfern Greussen
Burgen zu bauen, Marktgreussen ausdrücklich davon ausnimmt, es also nur für
Clinggreussen und Westgreussen gestattet. Erst durch eine Urkunde von 1272 erlaubt
er ihm die Erbauung einer Burg in Marktgreussen, und letzterer wird nicht gezögert
haben, von dieser Erlaubniss Gebrauch zu machen.

Diese vom Grafen Heinrich von Honstein erbaute Burg ist nun nach ihren
Hauptbestandtheilen in dem an der Südwestseite der Stadt gelegenen sog. Schiefer-
hofe oder sächsischen Hofe noch vorhanden. Zwar hat sie im Laufe der Zeit
manche Veränderung erfahren und erscheint jetzt äusserlich in einem modernen Ge-
wände; aber es sind von ihr noch fast durchgängig die ungemein starken Mauern, tiefen
Fensternischen, sowie die steinernen Thür- und Fenstereinfassungen erhalten. Ein früher
an ihrer Westseite gelegener Thurm ist zwar abgebrochen, aber man erkennt nicht
allein die Stelle seines einstigen Standortes sehr genau, sondern es ist auch noch der
Keller vorhanden und wohlerhalten, der einst unter jenem lag, und es kann somit das
betr. Gebäude als das älteste der Stadt Greussen betrachtet werden.

Geschichtlich ist über die qu. Burg, in Urkunden gewöhnlich das ,,hus Gruzen"
oder „Gruzin" genannt, Folgendes zu berichten. Erbaut wurde sie jedenfalls bald
nach dem Jahre 1272; ebenso finden wir auf ihr bald Burgmänner oder Voigte, und
als solche werden ums Jahr 1320 Theodor von Ten stete, Witigo von Ebra und
Friedrich von Sundershusen genannt. Aber bereits 1339 sah sich Graf Hein-
rich III. von Honstein, Herr zu Sondershausen, welcher durch geführte Fehden und
Kriege in Schulden gerathen war, genöthigt, das Haus Greussen seinen Vettern, den
Grafen von Honstein, und den Grafen von Wernigerode um 600 Mark löthigen
Silbers zu verpfänden, und überantwortete alsobald die Burg den Rittern Heinrich
von Schernberg und Heinrich von Rykersleben als Executoren, welche nach
dem zwischen den Gläubigern und dem Schuldner gemachten Vertrage die Burg an
den letzteren wieder zurückgeben sollten, wenn er nach Ablauf von sechs Monaten die
Schuld berichtigt hätte; im entgegengesetzten Falle hätten sie dieselbe den erstem
auszuliefern.

Ob Graf Heinrich die Burg eingelöst hat, wird nicht gemeldet; sie war aber
wenigstens am Ende des vierzehnten Jahrhunderts in andern Händen und kam 1483
an das Haus Sachsen, von welcher Zeit an sie der sächsische Hof heisst. Unter
diesem Namen kam sie später mit den ihr zustehenden Rechten — eigener Gerichts-
barkeit und Jagdfreiheit auf dem ihr zugehörigen Grund und Boden — in Privatbesitz,
.wurde 1822 von fürstlicher Kammer zu Sondershausen käuflich erworben, von der-
selben aber nicht lange nachher ohne die ihr vorher zustehenden Vorrechte wieder
veräussert. Seit mehreren Jahren ist der sächsische Hof im Besitz eines Kunstgärtners.

Nächst dem.sächsischen Hofe war der sog. Waidhof wohl das älteste Gebäude
 
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