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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0046
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der Küste von Thrakien durch Iphikrates und Diotimos datiert.
Es liegt nahe anzunehmen, dass den Athenern, welche damals eben
an der Wiederherstellung des alten Seebundes arbeiteten, der An-
schluss des Makedonerkönigs, durch welchen ihr Einfluss im Norden
befestigt wurde, ebenso erwünscht sein musste, wie dem Amyntas
bei den zerrütteten inneren Verhältnissen seines Reiches und der
steten Bedrohung durch das nahe Olynth der mächtige Schutz des
neu aufstrebenden Athen. Leider steht dieser Combination eine
Schwierigkeit entgegen: am Ende des Psephisma nämlich (Z.20. 21)
ist nach Amyntas selbst — [5AuüvTct]g 'Appibcao(u) — sein erstge-
borener Sohn, der Thronfolger Alexandros — ['AXetavbJpoj 'Auuvto(u)
— als derjenige genannt, welcher mit seinem Vater den Vertrag für
Makedonien beschworen hatte. Wenn man nun auch unsere In-
schrift so weit es möglich ist, also bis in die zweite Hälfte des
Jahres 387 herunterriickt, so würde dennoch Alexandros damals
noch immer in sehr jugendlichem Alter gestanden haben, ja ein
Kind gewesen sein; denn er war der erstgeborene der drei Söhne
des Amyntas aus seiner Ehe mit Eurydike86) und wir haben oben
gesehen, dass diese Heirat wahrscheinlich nach der Restaurierung
des Amyntas, die man 393 oder 391 (je nachdem man die zweijährige
Herrschaft des Argaios annimmt oder verwirft) setzen muss, statt-
fand und im günstigsten Fall könnte er also 387 etwa fünf Jahre
alt gewesen sein. Man mag nun über den Vorgang bei der Eides-
abnahme und die Bedeutung des Actes denken wie man will und
denselben nur als blosse Formalität auffassen, andrerseits darauf
hinweisen, dass es ausser dem König und dem Thronfolger in
Makedonien keine Behörden gab, welche den Staat nach aussen
officiell vertreten konnten — ich habe mich doch für verpflichtet
gehalten, auf diese unleugbare Schwierigkeit für die berührte Com-
bination hinzuweisen. Uebrigens ist hervorzuheben, dass ganz die-
selbe Schwierigkeit bestehen bleibt, wenn man die Inschrift den
chronologischen Aufstellungen Schäfer's gemäss in das Jahr 382
setzen würde. Nach ihm gieng Amyntas die Ehe mit Eurydike

s6) Belegstellen bei Schäfer 2, 10 n. 1. Mau könnte ja, um diese Schwie-
rigkeit zu beseitigen, denken, dass Alexander aus der ersten, vor 400 eingegangenen
Ehe des Amyntas mit der Tochter des Archelaos stamme — Abel S. 221 hat dies
angenommen — und dass Justin und Libanius, welche von dieser ersten, wohlbezeugten
Ehe nichts wissen, sich geirrt hätten; allein eine Hypothese als Beweis für eine
andere zu benützen ist nicht erlaubt.
 
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