Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 9.1885

DOI Artikel:
Hirschfeld, Otto: Bericht über eine Reise in Dalmatien, [1]: Inschriften
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12270#0035
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Bedeutung des den Christen verliehenen Privilegs besteht eben
darin, dass ihnen eigene Advocaten zur Vertretung ihrer Interessen
vor Gericht zugestanden werden, während sie früher gezwungen
waren, ihre Angelegenheiten auf dem sicherlich langwierigen und
kostspieligen *) Wege durch das Officium des Statthalters vor
Gericht zu bringen.

Sind demnach unter den coronati, vielleicht eines ihnen ver-
liehenen Abzeichens wegen, die höheren Officialen zu verstehen, so
erklärt sich die Benennung der vier namenlosen cornicularii oder
richtiger Officialen des Stadtpräfecten mit dem ihnen zukommenden
Amtstitel als quattuor coronati in einfacher und befriedigender Weise.

36. Gef. in Splitska auf Brazza, jetzt im Museum von Spalato
(nicht ganz genau Bull. Dahn. VII p. 72, daraus Frankfurter Mit-
theilungen VIII p. 170 n. 268).

7t. - te I \\Uae augus-
ta)E M A T R I A V G G Let caströrum
VI • OPTIMO • MAX - IV noni reg. mineruae?
LVTI MR - PATRI \mar. uictori?
uic\T ORIAE - AVGG ■ F jortun. red. deuic-
<w |H O S T ■ VOTOSO ]\..uto dedicauü
HERMES^ GEN ii'iano et basso

so

? m. am

p. Ch. 211

Am Anfang ist etwa dominis nostris M. Aurelio Antonino et P.
Septimio Get]ae (das & am Anfang scheint allerdings nicht eradirt)
zu ergänzen, vgl. die gleichzeitige und ähnliche Inschrift C I. L.
III n. 5935. Das zweite g in avgg (Z. 2 und 5) ist eradirt. Am
Schluss hat möglicherweise cal(endis) (statt des gewöhnlichen kal.)
Martiis gestanden; die Inschrift würde dann kurz nach dem Tode des
Severus bei der Rückkehr der Kaiser aus Britannien gesetzt sein.
Die Gottheiten sind wesentlich dieselben, denen die Vota der Ar-
valen im J. 101 bei dem Auszug des Traianus in den dacischen
Feldzug und im J. 213 wegen des germanischen Sieges des, Cara-
calla gelten (vgl. Henzen acta p. 125). Der Dedicant dürfte ein

*) Ueber die Sportein dieser officiales handelt der zweite Theil der erwähnten
Inschrift; vgl. Mommsen a. O. S. 638 ff. und die von ihm citirten Erlässe gegen
die von den Officialen begangenen Erpressungen. Ueber die Eolle der Officialen
bei den Processen vgl. Bethmann-Hollweg III S. 157 ff.
 
Annotationen