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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Kubitschek, Wilhelm: Ueber die Pompeius-Aera in Syrien
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0215

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201

Laodicea ad Libanum, Damascus sich ihrer allein in officiellem Ge-
brauche bedienten. Wer mit dieser Wahrnehmung verbindet, dass in
der Kaiserzeit von einer Anzahl syrischer Städte nach Ausweis der
Münzen auch andere Aeren verwendet wurden, deren Anfänge noch
vor die Ankunft des Pompeius in Syrien fielen (z. B. Sidon 111,
Ascalon 104, Paltos 97—84, Balanea 124), sollte sich also der ganz
gewöhnlichen1) Meinung gegenüber, dass bei der Einrichtung der Provinz
Syrien durch Pompeius eine 'Provincialära' von 64 v. Chr. eingeführt
worden sei, ablehnend verhalten.

Wo die Römer eine Provinzära (anni provinciae, ein, Tfjc; eirapxela^)
eingeführt haben, dort ist sie für alle Städte jener Provinz2) ohne Un-
terschied der Kategorie verbindlich, wie es denn überhaupt im Belieben
der Reichsregierung stand,3) die Zeitrechnung der abhängigen Ge-
meinden zu bestimmen.

Und dass diese, wenn sie aus eigenem Antriebe ihre Zeitrechnung
ändern wollten, die Ermächtigung vonseiten der Regierung einholen
mussten, ist zwar nicht ausdrücklich bezeugt, aber selbstverständlich.
Mussten sie doch viel geringfügigerer Dinge wegen bittstellig werden.
Gleichgiltig aber konnte die Sache der Regierung nicht sein, einmal
rein praktischer Gründe wegen, dann aber auch, weil die Neuwahl
eines Epochenpunktes, ja auch das Verlassen des alten eine politische
Pointe haben konnte, und wohl regelmäßig hatte.

Aber auch, wenn man die Bezeichnung 'Provinzära3 nicht strenge
auslegt, sondern darunter in sehr ungenauer Weise einen zugleich mit

*) Vgl. zuletzt noch. Herzog Staatsverf. 1, 574, 2.

2) Das ist der Fall, z. B. in Mauretanien und in Arabien. In letzterem läuft die
Aera vom 22. März 106 n. Chr. an, und gehört so sehr zu der Provinz, dass Orte
der syrischen Grenzdistricte, die kurz vor 295 zu Arabien geschlagen wurden, seit-
her nach jener Aera zählen {etrj natä B66tqa). (Danach wäre also Mommsens
Behauptung Staatsr. 3, 756 Anm. 3 einzuschränken.) Umso mehr fällt auf, dass
Head hist. num. S. 687 für Rabbathmoba in dieser Provinz eine Aera von 90 oder 91
annimmt; seine Quelle ist wohl nur de Saulcy, der numismat. de la terre sainte
S. 354 ff. Münzen dieser Stadt bespricht, darunter die bekannten Kupferstücke
Caracallas mit q$ und qe; Mionnet S. 8, 388, sagt de S., cadopte l'annee 105 de J.-C.
pour l'annee initiale de l'ere de Rabbat-Möba. Je ne sais sur quel calcul est fonde
ce resultat1. Er selbst entscheidet sich, ohne irgend einen Grund dafür angeben
zu können, für 90 oder 91! — Die verwickeiteren Verhältnisse der Provincialära
Macedoniens will ich anderwärts besprechen.

3) Vgl. den Senatsbeschluss von 30 v. Chr. bei Dio 51, 19, 6, durch den den
Alexandrinern befohlen wird ff\v te 7j/xiqav iv fj tj 'Alet-ävdqsia eäko) . . es ta tneita
ttt] äqx^v zfjs cmaQidiA.rjdewc, avt&v vofii^edat; dazu Mommsen Staatsrecht 3, 706 f.;
754 ff. Was Mommsen übrigens aa. 00. über die Aeren von Syrien, und speciell
von Antiochia sagt, ist gewiss das Beste, was über diesen Gegenstand bisher ge-
schrieben worden ist. Trotzdem kann ich, wie meine Darstellung zeigt, ihm in
wesentlichen Punkten nicht beistimmen.
 
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