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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Hula, Eduard: Beiträge zu den Arvalacten
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0080
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Eeste auf 2051 und 2066 solche bei den Acten vom J. 68. 69 und
J. 88. 89. Die Ecken waren also nicht sehr weit voneinander entfernt,
sondern, wenn keine weiteren dazwischen waren — Avas keineswegs sicher
ist — das einemal durch die Protokolle von etwa 12, das andercmal durch
die von etwa 8 Jahren getrennt. Mithin handelt es sich nicht um eine sehr
ausgedehnte ungegliederte Fläche, sondern die Acten, wenigstens aus diesen
Jahren, befanden sich entweder überhaupt nicht auf der Wandfläche eines
Gebäudes grösseren Umfangs oder diese Wandfläche war durch starke
Vorsprünge gegliedert. Ferner scheint das Aussehen der Arvalacten es
auszuschliessen, dass sie der Unbill der Witterung ausgesetzt waren.
Andererseits sind zwar vielfach Inschriften an Tempelwänden ein-
gegraben worden, aber, wie natürlich ist, an solchen »Stellen, zu denen
die Besucher freien Zutritt hatten, und wo die Worte bequem zu
lesen waren.2) Man könnte demnach an eine Säulenhalle denken, die
an der Vorder- oder Rückseite des Tempels angebracht war oder den
ganzen Tempel umgab; die Worte in aedem schliessen das nicht aus.

Die vorstehenden Bemerkungen Hulas und die angeschlossene
geben wir hier in der Hoffnung, dass sie Bauverständige anregen können
die ganze Frage aufzunehmen und einer Lösung zuzuführen.

E. B.j

IL

Durch das Zeugnis des Masurius Sabinus (bei Gellius n. A. 7, 7, 6)
erfahren wir, dass die Zahl der Mitglieder des Arvaleneollegiums zwölf
betrug. Ausnahmslos, so viel ich weiss, nimmt man an, dass diese
Zahl die ganze Kaiserzeit hindurch als Normal- oder Maximalzahl bei-
behalten worden ist. Denn wenn im J. 57 in. 2039 Z. 1 — 5) zwölf
Mitglieder ohne den Kaiser genannt werden, der sicher auch Mitglied
war, so ist die Annahme gestattet, dass der Kaiser supra numerum
cooptiert war. Nun sind zwar bei den Sodales Augustales die für Nero
und Titus neugeschaffenen Decurien nach deren Tode als ordentliche
Stellen beibehalten worden, aber bei den Arvalen könnte in dieser Be-
ziehung anders verfahren worden sein. Indessen müsste man die bisher

2j isach den Darlegungen von Hula in dieser Zeitschrift XV S. 23 ff. scheint
es, dass in der ersten Zeit nach der Keorganisation des Arvaleneollegiums nur die
Ankündigung des Hauptfestes eingegraben wurde. Danach ist dies Aufzeichnen auf
Stein, das die übrigen Priestercollegien anscheinend nur für die Cooptation und
vereinzelt für die Verzeichnung der Magistri kennen, wohl durch das Bedürfnis ver-
anlasst, das Fest der Arvalen, das dem Publicum überhaupt oder wenigstens nach
Zeit und Örtlichkeit wenig bekannt war, und mit dem auch Circusspiele ver-
bunden waren, zu allgemeinerer Kenntnis zu bringen. Dann war aber auch die
Anbringung an einer allgemein zugänglichen Stelle wesentliches Erfordernis.
 
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