Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

DOI Artikel:
Hartmann, Ludo Moritz: Über den römischen Colonat und seinen Zusammenhang mit dem Militärdienste
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0140

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
y_pto;x=vo'. toö [X7j iod? sXsofrspco:; I? x<k<; arpaisia? ä~ö t7j? yeö)P7W^ irspio-äv,
'iipouGTj^ a[j.a 7.a;. tt^oe xr,? 7.r/jasto? aoTot? tcoXÖ xioooc; sx, 7roXo~7'.oi7.c
{kp7.~övucov, axivSovco? 7.'j4o[j.svüjV ocä Ta? ä^Tpatsiac. 7.7:0 5s toduov oi jj.ev
Sovoccot ~7.tx~7.v s-Xootoov, xat tö twv ■ö-spaTCovitoV flvos ava t'?jv -/cöoav
s-X'/j&us, tooc 8s 'ItaXiooTa? 0X17617]!; xai BüaavSpia xatsXafxßavs, Tpoy^ojxsvoü;
jrsvicf ts 7.7.1 eo^opat? vcat atpaTstatc. sl 8s xat cr/oXaasiav a~o tootcüv, stc5
dp^ia? Sisit^svio, njg 7?^ dzo tcov TcXooatoiv lyo^Mrr^, %at YswpYoT? ^poopisvcöv
■ö-spa'Tuooaiv avxt IXstyfrspcüV. Der Kriegsdienst also war es nach Appians
oder seiner Quelle Dafürhalten, der nicht nur die Vermehrung der freien
Bevölkerung hinderte, sondern auch den Freien von seiner Arbeit
abrief und deshalb seine Verwendung für den Grundherrn unrentabel
oder unmöglich machte. Solange der Militärdienst rechtlich und that-
sächlieh obligatorisch war, musste er ganz allgemein in dem von Appian
bezeichneten Sinne wirken. Aber auch während der langen Bürgerkriege
lastete er hauptsächlich auf den ärmeren Theilen der Bevölkerung.
Diese Ursache entfiel aber, als nicht nur die Werbung fast durchaus
an die Stelle der Aushebung trat, sondern auch seit Augustus die
Legionen nur noch als stehende Grenzbesatzungen verwendet wurden,
so dass der Soldatenverbrauch ein viel geringerer wurde.9) Es ist be-
zeichnend, dass Dio (52, 27, 5) bei der Besprechung der militärischen
Maassregeln des Augustus hervorhebt, dass durch Werbung und Ein-
führung der Berufssoldaten nicht nur ein besser geschultes Heer ge-
schaffen werde, sondern auch 01 Xot~o> — nämlich die vom Kriegsdienste
Befreiten — paov Yso)p*prja&Dai (7.7.1 vaouXoövxat id xs otXXa ta xr; slp^vrj
Tcpoayjxovxa jupd^cuac [j^ts ExßGTjO-stv dva77.7C0iJ.sv01 7.. t. X.). Es ist vielleicht
nicht unmöglich, dass Augustus selbst seine Maassregeln auch mit
Rücksicht auf die wirtschaftliche Noth Italiens getroffen hat; weiss man
doch, dass er ihr auch sonst zu steuern suchte;10) und auch die Ab-
neigung der späteren Kaiser, ausser in den äussersten Nothfällen zur
Aushebung zu greifen, mag ähnlichen Erwägungen entsprungen sein.
Wie dem aber auch sei, die neuen militärischen Einrichtungen haben
jedenfalls wirtschaftliche Folgen gehabt, dieselben Folgen übrigens, die
schon früher in vielen Provinzen eingetreten zu sein scheinen, wo der
Kriegsdienst keine Holle spielte und das Kleinpächtersystem aller

9j Handb. II2, 539. Mommsen im Hermes XIX 1 ff. sucht nachzuweisen, dass
seit Augustus Italien nur noch wenig, seit Vespasian principiell nicht mehr zum
Legionsdienste herangezogen wurde. Doch ist dies Kesultat durch Seecks Unter-
suchung (Philologus 1893) in Frage gestellt. Immerhin mag aber doch die nicht
selten — ob nun regelmässiger oder ausserordentlicher Weise — erfolgte Heran-
ziehung der Provinzen zum Kriegsdienste, sowie die Ergänzung des Heeres durch
Soldatenkinder zu der im Texte besprochenen Entwicklung beigetragen haben.

10) Vergl. Sueton Aug. 42.
 
Annotationen