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geschrieben hat, den er einfach als Princeps bezeichnet.34) Unsere Stelle
über, die aus einem anderen Werke des Charisius stammt, ist, wie
man mit ziemlicher Bestimmtheit behaupten kann, vor dem Jahre 333
geschrieben. Denn am Schlüsse derselben Stelle35) erwähnt der Jurist
für die Begründung der Befreiung der grammatici, medici etc. vom
munus liospitii Rescripte Vespasians und Hadrians, ohne der Bestätigung
dieser Vorschrift durch Constantin, die im Jahre 333 erfolgte, zu ge-
denken. Wir kommen also durch diese Datierung für die Einführung
des Colonen-Recrutierungssvstems spätestens in constantmische Zeit —
womit natürlich nicht gesagt ist, dass damals jede andere Recrutierungs-
art nothwendig aufgehört hätte — und können jenen Mommsenschen
Satz vom Zusammenhange der Militärverfassung mit dem Colonate
aufrechterhalten, ohne unsere Datierung der Festlegung der Colonen
umzustossen, ja wir können aus ihr für jene Datierung ein neues
Argument gewinnen.
Wien. L. M. HARTMANN
31) C. Just. VII 62. 19; D. I 11 1. un.
35j D. 50, 4, 18, 30.
geschrieben hat, den er einfach als Princeps bezeichnet.34) Unsere Stelle
über, die aus einem anderen Werke des Charisius stammt, ist, wie
man mit ziemlicher Bestimmtheit behaupten kann, vor dem Jahre 333
geschrieben. Denn am Schlüsse derselben Stelle35) erwähnt der Jurist
für die Begründung der Befreiung der grammatici, medici etc. vom
munus liospitii Rescripte Vespasians und Hadrians, ohne der Bestätigung
dieser Vorschrift durch Constantin, die im Jahre 333 erfolgte, zu ge-
denken. Wir kommen also durch diese Datierung für die Einführung
des Colonen-Recrutierungssvstems spätestens in constantmische Zeit —
womit natürlich nicht gesagt ist, dass damals jede andere Recrutierungs-
art nothwendig aufgehört hätte — und können jenen Mommsenschen
Satz vom Zusammenhange der Militärverfassung mit dem Colonate
aufrechterhalten, ohne unsere Datierung der Festlegung der Colonen
umzustossen, ja wir können aus ihr für jene Datierung ein neues
Argument gewinnen.
Wien. L. M. HARTMANN
31) C. Just. VII 62. 19; D. I 11 1. un.
35j D. 50, 4, 18, 30.