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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Bormann, Eugen: Die Grabschrift des Dichters Pacuvius und des L. Maecius Philotimus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0241

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228

Zuerst stehen die beiden iambischen Senare :

adulescens, tdmetsi pröperas, ltic te säxsöliis

rogat, üt se aspicias, deinde ut quöd scriptüst //yds.

Es folgt die Nennung des Verstorbenen, mit künstlicher Stellung der
Worte, die aber doch, wie es scheint, sich in das iambische Schema
nicht wohl einfügen lassen:

hic sunt ossa Maeci Lw.i sita Pilotimi vasculari.

Den Schluss macht wieder ein iambischer Senar:

lioc n/o roJcbmm) neseiüs ni esses. vale.

Zugefügt sind die anscheinend gleichzeitig eingegrabenen Worte posteris
ius, die besagen, dass die Nachkommen (des Verstorbenen) ein Anrecht
auf die Grabstätte haben.

Nach einem wenig grösseren Zwischenraum folgen drei Zeilen. Inder
ersten (7), die unmittelbar am linken Rande beginnt, stehen in einer
Folge zwei Namen im Genetiv, des L. Macci(us) L(uci) l(ibertus)
Salvi(us) und des Mancha oder Manckas Manchae f(ilius)\ in der
zweiten (8) ein Name im Nominativ Rutüia Hutiliae l{%berta) Hethaera,
desgleichen in der letzten (9) Maccia L(uci) ßiliaj.

Eine genaue Betrachtung der Stellung und der Formen der Buch-
staben bestätigt, was an sich das Natürliche ist und durch die Ver-
schiedenheit in der Verwendung der Casus angezeigt wird, dass diese
drei Zeilen weder mit dem Epigramm, noch unter sieh gleichzeitig
eingegraben sind. Es sind davon zunächst und wohl durch eine andere
Hand eingegraben die Worte

RVTILIA - RVTI LIAE • L-
MAE C I A • L-F-

in welchen die Formen der Buchstaben am meisten Regelmässigkeit
und Sicherheit der Meisselführung zeigen.1) Also sind in dem Grabmal
später beigesetzt und gleichzeitig verzeichnet worden Rutüia Hutiliae
l(iberta) Het<Jiyaera und Maccia L(uci) f(ilia), von denen erstere wohl
die Gattin des Philotimus war, letztere beider Tochter. Aus diesem
Verwandtschaftsverhältnis erklärt sich, dass erstere, obwohl eine Frei-
gelassene, der Freigeborenen vorangestellt ist. Dass ihr Cognomen,

!) Nur die vier ersten Buchstaben der ganzen Inschrift, bei denen der Stein-
metz wohl besondere Hilfsmittel verwendet hat, zeigen eine noch grössere aber
abweichende Correctheit.
 
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