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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 18.1895

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Szántó, Emil: Zur Politik und Politie des Aristoteles
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https://doi.org/10.11588/diglit.12277#0164
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Aristoteles an einer anderen Stelle der Politik,4) wo er wieder hervor-
hebt, dass die gerichtlichen Entscheidungen besser vom ungebildeten
Haufen als von Einem noch so trefflichen Manne getroffen werden:
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öXiywv a 0 t a ^ \> 0 p tü x e p 0 v. Die gesperrten Worte sind so sehr
gleich mit den entsprechenden in der Politie: eoöiacpfropavcepoi f^p °'-
0X1701 zw jcoXXwv elotv, dass wohl ein Zweifel darüber nicht bestehen
kann, dass dem Aristoteles beim Niederschreiben der einen Stelle die
andere vorgeschwebt habe. Das aus dem angeblichen Widerstreit der
Politiestelle mit den Anschauungen der Politik hergeleitete Argument
hat sich also in sein Gegentheil verkehrt. Es herrscht vollkommene
Identität der Ansichten bei fast vollkommener Identität der Worte.

Die Neigung des Aristoteles, gewisse Entscheidungen im Staate
durch die Masse treffen zu lassen, ist nicht auf die Verfassungsform der
Demokratie beschränkt ; er empfiehlt vielmehr auch Massenentscheidungen
in der Oligarchie. Aber er verpönt die Entscheidung durch Wenige in
der Demokratie. Denn eine solche ist auch hier denkbar; sie tritt dann
ein, wenn ein Amt zwar allen Bürgern zugänglich ist, aber doch nur
aus Wenigen besteht. Dieser Fall ereignet sich z. B. beim spartanischen
Ephorat, welches als demokratische Institution bezeichnet wird, weil es
aus der Gesamintheit besetzt wird, aber der Correctur ermangelt, welche
das Massenurtheil gegenüber der Bestechlichkeit und wohl auch Unfähig-
keit der ersten besten besitzt. Aristoteles beklagt es daher, dass die
Ephoren so häufig käuflich sind.5) Hier haben wir also ein Beispiel
dafür, welchen Übelstand Aristoteles in der Demokratie vermieden
wissen wollte, in der die Berechtigung zur Entscheidung dem Ge-
sammtvolk zusteht. Das einzige Heilmittel ist nach seiner Meinung,
diese Entscheidung selbst in die Hände der ungetheilten Gcsammtmasse
zu legen, statt Einzelne oder Wenige ohne Qualification damit zu betrauen.
Neben den vielen Schattenseiten der Demokratie sind dem Aristoteles
demnach auch die Vorzüge dieser Verfassung, das grössere Maass von
Controle und das geringere Maass von persönlichem Einfluss neben der
Schwierigkeit, den entscheidenden Factor in seinem Urtheil zu beein-
flussen, nicht entgangen.

Das Lob, das der Entscheidung durch die Massen in der Politie
gespendet wird, ist also ein absolutes, insofern die gerichtlichen Ent-

4) III 10 p. 1286 a 6. Die Stelle hat zuerst Kaibel in Beziehung zur Politie
gebracht und auf die Gleichheit des Gedankens aufmerksam gemacht. Vgl. Stil und
Text p. 204.

5) Pol. II 6 p. 1270 b 14 . . ytvov-at 8' ix xoä S^jjlou rcav'To'c, ojcts TioXXdY.ic,
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