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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 7.1890

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Beck, Paul A.: Regensburger gravamina auf dem Städtetag zu Ulm im Jahre 1616
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https://doi.org/10.11588/diglit.20201#0041
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»las monatlich Zwei- Z
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Z'NellbczE Stuttgart M. l
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°^°st°rreich fl. i. 53 kr. l
4 8h Ctz " Schweiz Frcs. t


iöpsan-


von Schwaben
— zugleich Organ für deutsche Airchengeschichte —
mit periodischer kirchengeschichtlicher UNltschau.
Regelmäßige Beilage zum Pastoralblatt für die Diözese Notteuburg.

Durch alle Buchhaud- I
lilugen, sowie gegen Ein- s
seuduug d. Betrags direkt s
vd.Expeditiond.Deut- j
scheu Volksblatts in j
Stuttgart, Urbausstr. 94, t
kann das Diözesau- I
Archiv allein zum Preise .
Vau M. 1. 60. Halbjahr- 1
lich, das Pastoralblatt l
allein zum Preise von M. ;
l.60. halbjährlich bezogen !
Werden. k

Mit einem Vereine von Geistlichen nnd in Verbindung mit Geschichtsgelehrten herausgegeben
von Op. Cnltrllrrrk Hofele, Pfarrer in Nmmendorf.
Korrcspoiideiizeli wollen gesl. direkt an Dr. Engelbert Hofele, Pfarrer in Ummendorf b. Biberach, gerichtet werden.

Pkr. io.
^'h-llt:

Stuttgart, den 15. Mai 1890.

7. Jahrgang.

^ Regensburger gruvaminu ans dein Städtetag zn Nlm im Jahre 1616. Van Amtsrichter a. D. P. Beck in Navensbnrg.— Das frühere
fchiidkapitel Mengen nnd seine Statuten. Ban Engen Schnell, f. Hvhenzoll. Archivrat in Sigmaringen. — Professor der Mineralogie nnd
fRvgnosie, Dr. v. Qnenstedt, ein nm Schwaben hochverdienter Gelehrter. Bon Dr. Hofele. — Anfrage. — Beilage: Dr. Geiger
Tübingen nnd die gute Betha in Rente. „Evangelischer" Ritt nnd Ausflug in das „katholische" Oberschwaben. Znm Nachdenken vor-
urteilsloser Protestanten und zur Aufklärung zweifelsüchtiger Katholiken. Geschildert von einem, der auch einmal zehn Jahre lang an einem
evangelischen Wagen ziehen musste. (Fortsetzung.)

Z'pÄVLwilckÄ auf dem StädkeLag ^u
Nlm im Jalzrr 1616.')
Voll Amtsrichter a. D. P. Beck in Ravensburg.
hi,, 3ahre 1608 hatte ans die Vorgänge in Donanwörth
stcii'i?^ ^ das Jahr zuvor zwischen Katholiken nnd Prote-
gehässige Neckereien gegeben, die Katholiken dann bei
D^session insultiert und infolge dessen die kaiserliche
^se schwäbischen Kreis gehörige Reichsstadt
Riz selbige durch den glanbenSeifrigen Herzog Maxi-
iil^chch von Bayern unter Aufhebung der Religionsfreiheit
^tcinlD genommen und aller Protestationen der evangelischen
Pserachtet auch im Besitz gehalten wurde, eine Reihe
>l,i> sj?nch'cher Fürsten und Stände einen Bund, die Union,
NM .ch gegenseitig beiznstehen, geschlossen, welchem nach und
ii„j) Reichsstädte, darunter auch Negensbnrg, Straßburg
tis^ '^deigetreten waren. Als Organ dieser engeren poli-
Herbindnng dienten die sogenannten „Städtetage",
»lichn schon lange hergebracht waren nnd gewöhnlich zn-
>hi-Re eigenen Angelegenheiten der Städte unter sich, dann
iPßlb Ems zum Reich behandelten. In der Regel gingen
llb^. ^ Einem allgemeinen Kreistage voraus, um sich zuvor

seht M benehmen, was dort auf die Tagesordnung ge-
^geii ^En städtischen Stimmvertretern auf den Kreis-
sstlltj^^^'Rn Lei dieser Gelegenheit die erforderlichen Jn-
Rllili^^u entworfen. Es kam auch öfter vor, daß über die
^Eratnngspnnkte, je nach der Wichtigkeit nnd Ver-
Seh^t^d'l der Interessen, größere und kleinere Städtetage
^hillick ^.^'Rn. Zu solchen Zusammenkünften wurde ge-
!^hlt womöglich im Mittelpunkt gelegene Stadt ge-
'»i stiin' solcher Städtetag in Sachen der Union fand nun
"s Jahres 1616 zu Ulm statt, auf welchem die
!^verdf Regensburg auch vertreten war und deren Ve-
gegen den dortigen Bischof einen hauptsächlichen
kn "chgsgegenstand bildeten. Nach einem uns vorliegen-

den

^sstschen handschriftlichen (aber schwer leserlichen),
-^vnistischeii Standpunkt nicht verleugnenden Berichte


Ibi"^ i(ji„^^'gleichen der Aufsatz „vom Städtetag iu Utm" im
'. vom Verfasser dieses iu den Bierteljahrsheftcn für
NNche Laudesgeschichte. XI. Jahrgang. 1888. S. 188—190.

wurde auf dem Kongreß zunächst für gut angesehen, daß die
Städte Straßburg und Speyer Gesandte an die Kurpfalz,
Nürnberg nnd Ulm an Knrsachsen im Namen der gesamten
evangelischen Frei- nnd Reichsstädte mit der unterthänigsten
Bitte abfertigen sollten, es möchten die Kurfürsten den „ver-
trösten (— vertrösteten) Kompositionstag" (— Vergleichstag)
neben schleuniger Administration der unparteiischen jusUUn
befördern. Bitter beklagte sich der Vertreter Negensbnrgs über
die dortigen Zustände; es breche daselbst seit dem jüngsten
Reichstag immer eine Neuerung über die andere herfür, indem
durch den Bischof daselbst der Rat und Bürgerschaft an ihren
habenden und von jetziger kaiserlicher Majestät perfirmierten
Privilegien nnd juribns, so sie vor dem Religionsfrieden her-
gebracht , mit Verweigerung des Begräbnisses, Introduktion
des christlichen Kalenders, ungewöhnlicher Pressionen (Pro-
zessionen?), Erbauung des Kapuzinerklosters, Auswirkung
(—Auswählnng) katholischer parteiischer Kommissionen, Ab-
strickung des auf allen Klöstern in ihrer Ringmauer her-
gebrachten Schutzes, beeinträchtigt werden, sondern weil sie
seit Herrn Pfalzgrafen Wolf Wilhelms Abtritt rings mit
Papisten umgeben sind, daß es auch bald um dieselbe' Stadt
gethan sein möchte. In specie — lauteten die Klagpunkte
dahin:
1) Kämmerer nnd Rat daselbst hat mehr denn vor
100 Jahren her hohe nnd niedrige Obrigkeit und noch bis
äato über das Bürgerspital St. Katharina am Fuß der
st'eiueruen Brücken, und sind die im selben Spital verstorbenen
Personen ohne Unterschied der Religion auf denselben gemeinen
„Freythof" begraben worden. Dennoch hat Bischof Albrecht
durch ein Schreiben an die Herren Spitalpfleger (deren 4 aus
dem Kapitel uud 4 aus dem Stadtrat erwählt) begehrt, zu
verschaffen, daß ein unlängst zuvor eingegrabener Körper
eines evangelischen Christen wiederum hinweggebracht solle
werden. Und nach Wechslung etlicher Schriften hat er sich
gelüsten lassen, daß er dem Rat die ganze Jurisdiktion im
Spital ab- und ihm selber zusprechen dürfen.
2) In diesem Spital ist das Epercitium beider Reli-
gionen vor und nach dem anfgerichteten Religionsfrieden bis
dato hergebracht, und hat man daselbst beide Kalender ge-
 
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