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Eisenbahnnetz n. niilit. Organisation der Eisenb. bci Ausbruch des Krieges 1870. Z

sonderc Exekutiv-Kommission, welcher die Leitung und Ueberwachung
der Truppen-Transporte für die Mobilniachung und den Aufmarsch der
Armee oblag. Auch die Leitung der nachher für die Zwecke der operirenden
Armee zu leistenden Militär-Transporte auf den inländischen und in Be-
trieb genommenen ausländischcn Eisenbahnen war Aufgabe der Exekutiv-
Kommission, die zu diesem Zweckc dem großcn Hauptquartier dauernd
zugetheilt war und demselben folgte.

In Berlin wirkte eine stellvertretendc Exekntiv-Kommission
bei Inanspruchnahme dcr heimathlichen Eiscnbahnen für Kriegszwecke mit.

Die ausführenden Organe der Exekutiv-Kommission waren innerhalb
des ihnen zugewiesenen Liniengebiets sAnlage 2) die erst im Mobil-
machungsfalle zn errichtenden Linien-Kommissionen, von denen jede
aus einem Offizier und einem höheren Eisenbahnbeamten bestand.

Iur Aufrcchterhaltung der militärischen Ordnung auf den Einlade-,
Ruhc- und Anslade - Pnnkten, zur Verpflegung der ankommenden und
abgehenden Menschen nnd Pferde, ferner zur Weiterbeförderung der zur
Eisenbahn kommenden oder der dieselbe verlaffenden Militär-Transporte
wurden Etappen - Kommandanturen in Entfcrnungen von 20 bis
30 Meilen auf den Hauptstationen eingesetzt. Dieselben unterstanden nach
beendetem Aufmarsch auf den Etappenbahnen der General-Etappen-
Inspektion derjenigen Armee, welcher die betreffende Eisenbahnlinie
überwiesen war, und hatten außerdem in Bezug auf den Eisenbahn-
Derkehr den Anordnungen der zuständigen Linien-Kommission Folge zu
geben. Der Dienst und die Reffortverhältniffe der Etappen-Behörden
waren durch die in der Anmerkung unter 5 Seite 2 envähnte Instruktion
festgesetzt. Nach derselben wurde für jede Armee eine General-Etappen-
Inspektion, für jedcs Armee-Korps cine Etappen-Inspektion
errichtet. Die erstere unterstand einerseits dem betreffenden Ober-
Kommando und dem Großen Hauptquartier, andererseits dem Kriegs-
ministeriumz die letztere dem Korps-Kommando und dcr General-Etappen-
Inspektion vder, wenn das Armee-Korps selbstständig operirte, nnr dem
Korps-Kommando.

Zu dem Persoaal der General-Etappen-Inspcktion gehörte auch ein
Eisenbahn-Direktor, der in der Regel zugleich Chef der Feld-
Eisenbahn-Abtheilung der betreffenden Armee sein sollte. Dies war
indessen in Wirklichkeit nicht der Fall,' denn am 26. Iuli 1870 benach-
richtigte der preußische Handelsminister das Kriegsministerinm davon,
daß er bei den voraussichtlich gesteigertcn Anfordernngen des bevorstehenden
Kriegcs für jede dieser Stellungen die volle Thätigkeit eines Mannes für
nothwendig erachte. Die Organisation und Thätigkeit der Feld-Eisenbahn-
Abtheilungen war durch Beilage IV zu der oben erwähntcn Etappen-

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