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Befolgte Verordnung.
0
„Birnhubersepplkramer, dös geht
fein" net, daß D' an Dei'm Wagen
a' folchene Tafel anbringst! Nach'm
G'fetz muß der Vor- und der Zn-
nam' drob'n stehn!
„Steht ja drob'n!"
„Js ja net wahr — fan ja blvs
drei Kreuzln!"
„Bal' i' aber net fchreib'n kam!"
Mißverstanden.
Vorsitzender (zum Angellag-
ten): „Sind Sie schon vorbestraft?"
Angeklagter: „Ja, einmal
— wegen Badens an verbotener
Stelle!"
Vorsitzender: „Sind Sie noch
einmal vorbestraft?"
Angeklagter: „Nein — ich
bad' mich nimmer!"
Auf todtem Geleise.
)1?enschen gibt's, die durch Vornen-
gesetz,
Fremde Schuld oder eigene Thaten
Aus verkehrreichem Schienennetz
Auf ein todtes Geleise gerathen.
Ihnen vorüber zieh'n in die Welt
Tausende auf die Jagd nach dem
Glücke;
Sie nur wie angekettet hält
Unthätig, hilflos des Schicksals
Tücke! —
Eingeschränkt, verbleiben getrennt
Sie für immer von allen wegen,
wo der treibende Ehrgeiz entbrennt,
Jielbewußt stolze Kräfte sich regen.
von verzehrender Sehnsucht gequält,
Mitzustürmen in's Freie, in's weite,
Sterben auch die ihr Leben verfehlt,
Unbeachtet, einsam... bei Seite.
Maximilian Bern.
Hyperbel.
Leutnant: „Einjähriger Schulz,
machen Sie doch gefälligst bei der
Kniebeuge keine so verzweifelte Vi-
sage! . . Sie schneiden ja Gesichter
wie ein Sezessionist, der einen alten
Meister kopiren muß!"
-°°°^^° Der Bücherwurm. «1==^°°-
. Herr Professor machen sich fleißig Bewegung?" — „Gewiß! Gestern Hab'
ich wieder das ganze Conversationslexikon durch geblättert!"
Befolgte Verordnung.
0
„Birnhubersepplkramer, dös geht
fein" net, daß D' an Dei'm Wagen
a' folchene Tafel anbringst! Nach'm
G'fetz muß der Vor- und der Zn-
nam' drob'n stehn!
„Steht ja drob'n!"
„Js ja net wahr — fan ja blvs
drei Kreuzln!"
„Bal' i' aber net fchreib'n kam!"
Mißverstanden.
Vorsitzender (zum Angellag-
ten): „Sind Sie schon vorbestraft?"
Angeklagter: „Ja, einmal
— wegen Badens an verbotener
Stelle!"
Vorsitzender: „Sind Sie noch
einmal vorbestraft?"
Angeklagter: „Nein — ich
bad' mich nimmer!"
Auf todtem Geleise.
)1?enschen gibt's, die durch Vornen-
gesetz,
Fremde Schuld oder eigene Thaten
Aus verkehrreichem Schienennetz
Auf ein todtes Geleise gerathen.
Ihnen vorüber zieh'n in die Welt
Tausende auf die Jagd nach dem
Glücke;
Sie nur wie angekettet hält
Unthätig, hilflos des Schicksals
Tücke! —
Eingeschränkt, verbleiben getrennt
Sie für immer von allen wegen,
wo der treibende Ehrgeiz entbrennt,
Jielbewußt stolze Kräfte sich regen.
von verzehrender Sehnsucht gequält,
Mitzustürmen in's Freie, in's weite,
Sterben auch die ihr Leben verfehlt,
Unbeachtet, einsam... bei Seite.
Maximilian Bern.
Hyperbel.
Leutnant: „Einjähriger Schulz,
machen Sie doch gefälligst bei der
Kniebeuge keine so verzweifelte Vi-
sage! . . Sie schneiden ja Gesichter
wie ein Sezessionist, der einen alten
Meister kopiren muß!"
-°°°^^° Der Bücherwurm. «1==^°°-
. Herr Professor machen sich fleißig Bewegung?" — „Gewiß! Gestern Hab'
ich wieder das ganze Conversationslexikon durch geblättert!"
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Befolgte Verordnung" "Der Bücherwurm"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1901
Entstehungsdatum (normiert)
1896 - 1906
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 114.1901, Nr. 2905, S. 162
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg