Trockene Glossen
Soziale Gleichheit
Quintessenz der „Pro-
hibition" : Saus und
laß dich nicht erwischen!
*
Das ist eine alte
Geschichte: Wenn einer
heimlich saufen muß,
dann saust er unheim-
lich!
„Hias, so arme Holz-
knecht' wia mia zwoa! —
Wann ma bedenkt, wia
reiche Leut' leb'n!"
„Geh zua, Depp!
An größere, Rausch als
mia zwoa kann st' der
Rockefeller a nit kafa!"
*
„Der Alkohol ist
schädlich," sprach der
Abstinenzler, „Verbringt
manchen ins Irren-
haus."
Mit demselben Recht
könnte man sagen: „Die
Gesetze sind schädlich,
denn die bringen man-
chen ins Zuchthaus."
Rat
Mißtraue der „Trocken-
apostel" Wort:
Wer trinke, sei tief ge-
sunken.
Sie machen sich selber
in einem fort
An den eig'nen Worten
betrunken!
Die Trockenlegung
wird sich in Bayern
bestiinmt nicht durch-
setzen. Es ist vorauszusehen, daß eine Gesehesberatung nur bis zum
§ 11 gedeihen könnte,- dann würde beschlossen, diesen § 11 in seiner
uralten bewährten Fassung bestehen zu lassen und damit wäre wobl
§ 1 —10 sofort wieder hinfällig.
Anpassung
„Was sangen wir
nur an," sagte ein Likör-
händler zum andren,
„wenn die Prohibition
Gesetz wird?"
„Ganz einfach, wir
werden Friseure", ant-
wortete der andere.
„Kannst du denn
Haar schneiden und so
was?"
„Nee. Brauchst du
auch nicht. Wir verkau-
fen einfach Haarwasser."
Der Beleg
Vorsitzender: „Sie
haben den Kläger ge-
ohrfeigt, weil Sie seine
Frage, ob Sie Anhän-
ger derprohibition seien,
für eine Ehrenbelei-
digung hielten! Womit können Sie diese Auffassung belegen?"
Münchener: „ Mit mei'mGeburtsschein, Herr Amtsrichter!"
Auch eine Existenz
Im Straßengraben
„Dös woaß i, daß i jetzt für d' Trock'nlegung stimm'."
Frage
In vino veritas, eine alte Wahrheit. Was liegt denn im Wasser?
Monolog
„Wer niemals einen Rausch gehabt, der ist kein braver Mann ...
Wenn i's so bedenk', na kimm i erscht drauf, was i für a kreuzbraver
Mo bin."
Reise-Erinnerung
„Wissen S', das Bier in München - einfach bieramidal!"
„Ihr Mieter Lehmann kriegt fortwährend Kisten mit Wein, aber
ich glaube, die Lieferanten haben in allen Fällen das Nachsehen.
Wovon lebt der Mann eigentlich?"
„Soviel ich beurteilen kann, vom Verkauf der leeren Flaschen!"
Grog
„Um des Himmels willen, Herr Kapitän, bei dieser Iulihitze trinken
Sie Grog! Was trinken Sie denn im Winter?"
„Mehr Grog!"
Das Gegengift
Der bekannte amerikanischeHumorist Clemens, genannt Mark Twain,
der den Mißbrauch des Alkohols zwar scharf verurteilte, sonst aber
kein fanatischer Abstinenzler war und als kluger und weiser Mann einen
guten Tropfen zu schätzen wußte, erzählte einst gelegentlich eines in
Milwaukee gehaltenen Vortrages folgende kleine Geschichte, welche
die durch die „Prohibition" in Amerika gezüchtete Heuchelei und die
Auswüchse der Abstinenzbewcgung in ergötzlicher Weise geißelt.
Bor einigen Jahren, so ließ Mark Twain sich vernahmen, kam
ein junger Mann aus dem Westen in eine Stadt, in der das Prohi-
bitionsgesetz in seiner schärfsten Form galt. Er fragte nach einem Wirts-
haus, aber man sagte ihm, daß er nur in der Apotheke etwas zu
trinken bekommen werde. Der junge Mann ging zu dem Apotheker
und klagte ihm seine Not. Der aber erklärte: „Ohne ärztliches Rezept
kann ich Ihnen kein Getränk verabfolgen." Der Unglückliche erwiderte:
„Ich komme um vor Durst und habe keine Zeit, einen Arzt aufzu-
suchen."
„Dann kann ich Ihnen nicht helfen," lautet die Antwort, „ich darf
alkoholische Getränke nur in dringenden Fällen abgeben, eigentlich
nur dann, wenn jemand durch den Biß einer Giftschlange in Lebens-
gefahr gerät."
„Und wo ist eine solche Schlange aufzutreiben?" frägt derDurst-
gequältc.
Der Apotheker gab ihm die Adresse und der Mann enteilte beflügel-
ten Fußes. Aber bald war er wieder da, gebrochen an Leib und Seele.
„Nun!" rief der Apotheker.
„Erbarmen Sie sich!" jammert der Unglückliche, „dieSchlange
kann vor Überanstrengung nicht mehr beißen und ist
überdies auf Wochen hinaus vorausbestellt!"
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Soziale Gleichheit
Quintessenz der „Pro-
hibition" : Saus und
laß dich nicht erwischen!
*
Das ist eine alte
Geschichte: Wenn einer
heimlich saufen muß,
dann saust er unheim-
lich!
„Hias, so arme Holz-
knecht' wia mia zwoa! —
Wann ma bedenkt, wia
reiche Leut' leb'n!"
„Geh zua, Depp!
An größere, Rausch als
mia zwoa kann st' der
Rockefeller a nit kafa!"
*
„Der Alkohol ist
schädlich," sprach der
Abstinenzler, „Verbringt
manchen ins Irren-
haus."
Mit demselben Recht
könnte man sagen: „Die
Gesetze sind schädlich,
denn die bringen man-
chen ins Zuchthaus."
Rat
Mißtraue der „Trocken-
apostel" Wort:
Wer trinke, sei tief ge-
sunken.
Sie machen sich selber
in einem fort
An den eig'nen Worten
betrunken!
Die Trockenlegung
wird sich in Bayern
bestiinmt nicht durch-
setzen. Es ist vorauszusehen, daß eine Gesehesberatung nur bis zum
§ 11 gedeihen könnte,- dann würde beschlossen, diesen § 11 in seiner
uralten bewährten Fassung bestehen zu lassen und damit wäre wobl
§ 1 —10 sofort wieder hinfällig.
Anpassung
„Was sangen wir
nur an," sagte ein Likör-
händler zum andren,
„wenn die Prohibition
Gesetz wird?"
„Ganz einfach, wir
werden Friseure", ant-
wortete der andere.
„Kannst du denn
Haar schneiden und so
was?"
„Nee. Brauchst du
auch nicht. Wir verkau-
fen einfach Haarwasser."
Der Beleg
Vorsitzender: „Sie
haben den Kläger ge-
ohrfeigt, weil Sie seine
Frage, ob Sie Anhän-
ger derprohibition seien,
für eine Ehrenbelei-
digung hielten! Womit können Sie diese Auffassung belegen?"
Münchener: „ Mit mei'mGeburtsschein, Herr Amtsrichter!"
Auch eine Existenz
Im Straßengraben
„Dös woaß i, daß i jetzt für d' Trock'nlegung stimm'."
Frage
In vino veritas, eine alte Wahrheit. Was liegt denn im Wasser?
Monolog
„Wer niemals einen Rausch gehabt, der ist kein braver Mann ...
Wenn i's so bedenk', na kimm i erscht drauf, was i für a kreuzbraver
Mo bin."
Reise-Erinnerung
„Wissen S', das Bier in München - einfach bieramidal!"
„Ihr Mieter Lehmann kriegt fortwährend Kisten mit Wein, aber
ich glaube, die Lieferanten haben in allen Fällen das Nachsehen.
Wovon lebt der Mann eigentlich?"
„Soviel ich beurteilen kann, vom Verkauf der leeren Flaschen!"
Grog
„Um des Himmels willen, Herr Kapitän, bei dieser Iulihitze trinken
Sie Grog! Was trinken Sie denn im Winter?"
„Mehr Grog!"
Das Gegengift
Der bekannte amerikanischeHumorist Clemens, genannt Mark Twain,
der den Mißbrauch des Alkohols zwar scharf verurteilte, sonst aber
kein fanatischer Abstinenzler war und als kluger und weiser Mann einen
guten Tropfen zu schätzen wußte, erzählte einst gelegentlich eines in
Milwaukee gehaltenen Vortrages folgende kleine Geschichte, welche
die durch die „Prohibition" in Amerika gezüchtete Heuchelei und die
Auswüchse der Abstinenzbewcgung in ergötzlicher Weise geißelt.
Bor einigen Jahren, so ließ Mark Twain sich vernahmen, kam
ein junger Mann aus dem Westen in eine Stadt, in der das Prohi-
bitionsgesetz in seiner schärfsten Form galt. Er fragte nach einem Wirts-
haus, aber man sagte ihm, daß er nur in der Apotheke etwas zu
trinken bekommen werde. Der junge Mann ging zu dem Apotheker
und klagte ihm seine Not. Der aber erklärte: „Ohne ärztliches Rezept
kann ich Ihnen kein Getränk verabfolgen." Der Unglückliche erwiderte:
„Ich komme um vor Durst und habe keine Zeit, einen Arzt aufzu-
suchen."
„Dann kann ich Ihnen nicht helfen," lautet die Antwort, „ich darf
alkoholische Getränke nur in dringenden Fällen abgeben, eigentlich
nur dann, wenn jemand durch den Biß einer Giftschlange in Lebens-
gefahr gerät."
„Und wo ist eine solche Schlange aufzutreiben?" frägt derDurst-
gequältc.
Der Apotheker gab ihm die Adresse und der Mann enteilte beflügel-
ten Fußes. Aber bald war er wieder da, gebrochen an Leib und Seele.
„Nun!" rief der Apotheker.
„Erbarmen Sie sich!" jammert der Unglückliche, „dieSchlange
kann vor Überanstrengung nicht mehr beißen und ist
überdies auf Wochen hinaus vorausbestellt!"
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Im Straßengraben"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1926
Entstehungsdatum (normiert)
1921 - 1931
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 164.1926, Nr. 4216, S. 246
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg