o
Zwischenfall „Was ist denn los, Betty? Dein Mann steht draußen an eurem
Auto und verhandelt aufgeregt mit einem groben Menschen."
„Ach, der Kerl wollte mit dem Auto wegfahren."
„Ja, warum holt denn dein Mann nicht die Polizei?"
„Es ist ja der Autohändler."
Resignierte Frage
Sie: „Kein Pfennig Geld mehr
im Laus! Wo soll das hin?"
Er: „Frage lieber: Wo soll
das her?"
Gestern und heute
Der Gast, der zum Mittagessen in
dem ihm fremden Lokale eingekehrt
war, sah lange die Speisekarte an,
ohne sich entschließen zu können. Er
hatte keinen großen Lunger, aber
ganz guten Appetit, und deshalb
wollte er sorgfältig wählen. Schließ-
lich bat er: „Lerr Ober, hätten Sie
vielleicht noch eine Speisekarte von
gestern da?"
„Von gestern?" Der Kellner wun-
derte sich. Aber dann ging er und
suchte und fand wirklich noch ein
Verzeichnis der gestern gebotenen
Gerichte.
„Danke sehr!" sagte der Gast.
„Ich will nämlich nachsehn, was heute
wirklich frisch ist."
Alle Instanzen erschöpft
Der Wirt von Aldersbach hat
einen lästigen, skandalierenden Trun-
kenbold aus dem Gastlokal gewalt-
sam entfernt und dabei nicht unbe-
trächtlich verletzt. Darum hat er sich
jetzt vor Gericht zu verantworten.
Der Richter: „Sie hätten sich
eben zur Lerstellung der Ruhe an
den Bürgermeister wenden sollen.
Warum haben Sie das nicht getan,
Angeklagter?"
Der Angeklagte: „Entschuldigen
S', Lerr Richter, aber der Bürger-
meister bin i ja selber."
Richter: „Dann hätten Sie in
diesem Fall einfach den Gemeinde-
polizisten holen müssen!"
Angeklagter: „Entschuldigen S',
Lerr Richter, aber der besoffene
Kerl, den i nausgschmissen Hab, das
is ja grad unser Gemeindepolizist."
322
Zwischenfall „Was ist denn los, Betty? Dein Mann steht draußen an eurem
Auto und verhandelt aufgeregt mit einem groben Menschen."
„Ach, der Kerl wollte mit dem Auto wegfahren."
„Ja, warum holt denn dein Mann nicht die Polizei?"
„Es ist ja der Autohändler."
Resignierte Frage
Sie: „Kein Pfennig Geld mehr
im Laus! Wo soll das hin?"
Er: „Frage lieber: Wo soll
das her?"
Gestern und heute
Der Gast, der zum Mittagessen in
dem ihm fremden Lokale eingekehrt
war, sah lange die Speisekarte an,
ohne sich entschließen zu können. Er
hatte keinen großen Lunger, aber
ganz guten Appetit, und deshalb
wollte er sorgfältig wählen. Schließ-
lich bat er: „Lerr Ober, hätten Sie
vielleicht noch eine Speisekarte von
gestern da?"
„Von gestern?" Der Kellner wun-
derte sich. Aber dann ging er und
suchte und fand wirklich noch ein
Verzeichnis der gestern gebotenen
Gerichte.
„Danke sehr!" sagte der Gast.
„Ich will nämlich nachsehn, was heute
wirklich frisch ist."
Alle Instanzen erschöpft
Der Wirt von Aldersbach hat
einen lästigen, skandalierenden Trun-
kenbold aus dem Gastlokal gewalt-
sam entfernt und dabei nicht unbe-
trächtlich verletzt. Darum hat er sich
jetzt vor Gericht zu verantworten.
Der Richter: „Sie hätten sich
eben zur Lerstellung der Ruhe an
den Bürgermeister wenden sollen.
Warum haben Sie das nicht getan,
Angeklagter?"
Der Angeklagte: „Entschuldigen
S', Lerr Richter, aber der Bürger-
meister bin i ja selber."
Richter: „Dann hätten Sie in
diesem Fall einfach den Gemeinde-
polizisten holen müssen!"
Angeklagter: „Entschuldigen S',
Lerr Richter, aber der besoffene
Kerl, den i nausgschmissen Hab, das
is ja grad unser Gemeindepolizist."
322
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Zwischenfall"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
um 1934
Entstehungsdatum (normiert)
1929 - 1939
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 181.1934, Nr. 4660, S. 322
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg