Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Frankfurt am Main [Hrsg.]
Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach die betrübte Erfahrung zu mehrmahlen ergeben, daß durch den Gebrauch derer sowohl Pech- als Wachs-Fackeln mancherley Unglück entstanden, ... und Wir bey nunmehro herannahender Winters-Zeit würcklichen vernehmen müssen, daß die mit brennenden Fackeln bey Nacht-Zeiten über die Strassen gehende Laquayen und andere Personen, und besonders die Jugend, an denen Caffée- und sonstigen Häusern darmit ihren Muthwillen treiben ...: Als wollen Wir hierdurch ... jedermänniglich, ernstlich erinnert haben, daß sich ... Niemanden unterstehen solle, sich ... derer Fackeln ... zu bedienen- sondern statt derselben Laternen zu gebrauchen, ...: Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 18. Octobr. 1759 — [S.l.], 1759 [VD18 14327457]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33664#0001
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
/ Ä / >

//

MHir Wurgermcistcre und Math dieser
dcs RcN. NcichsDadtFranckfurt am Mayn
fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Demnach die betrübte
Erfahrung zu mehrmahlen ergeben, daß durch den Gebrauch
derer sowohl Pech« als Wachs - Fackeln mancherley Unglück ent«
standen, und dardurch hiesige Stadt in die grosse Gefahr gesetzet
worden , und Wir bey nunmehr» herannahender Winters «Zeit
würcklichen vernehmen müssen, daß die mit brennenden Fackeln
bey Nacht «Zeiten über die Strassen gehende Laquayen und andere
Personen, und besonders die Jugend, an denen c^Ke- und son-
stigen Häusern darmit ihren Muthwillen treiben, solche aller
Orten, wo sie es nur gelüstet, an denen Häusern, Thüren,
Thoren, Kellern und Läden abzustossen pflegen, das abgestoffene
Pech oder Wachs und Feuer aber unausgethan liegen lassen und
darvon gehen, wordurch vielmahlen, wie schon gedacht, vieles
Unglück und grosses Elend sich hervorgethan, und hiesige Stadt
gar lcichtlich in die Asche hätte geleget werden können ; diesem
besorglichen Unwesen aber Wir, zu Vermeidung aller Feuers«
Gefahr, mit äussersten Kräfften und erforderlichem Nachdruck
vorzubeugen allerdings gemeynet sind:

Als wollen Wir hierdurch alle und jede hiesige Bürgere,
Beysaffcn, und sonsten jedermänniglich, ernstlich erinnert haben,
daß sich von nun an und in das Künfftige Niemanden unterstehen
solle, sich bey Nacht-Zeiten derer Fackeln, sie seyen von Pech oder
Wachs, weder bey Kutschen, noch auch künfftighin bey dem Schlit-
tenfahren , zu bedienen« sondern statt derselben Laternen zu ge-
brauchen, als sonsten die darwider Handlende mit ohnausbleiblicher
Straffe beleget« und zu ihrer Beschimpffung die gebrauchende
Fackeln durch die herumgehendc?arrouillen weggenommen werden
sollen; wie dann allen und jeden hiesigen Krämern der Verkaufs
der Fackeln, zufolge der erneuerten Feuer - Ordnung §. 17. alles
Ernstes und bey der darinnen enthaltenen Straffe von 20 Thaler,
womit die Ubertrettere bey jedesmahligem Ubertrettungs-Fall ohn-
sehlbar beleget werden sollen, (äusser in Feuers-Noth, da sich die
Lommsnclirte und Orcionan-en deren bedienen müssen,) untersaget
wird.

Wornach sich also ein jeder zu richten, und vor Straffe,
Schimpfs und Schaden zu hüten wissen wird.
Geschlossen bey Math,
Donnerstags, den 18-0^.1759.
 
Annotationen